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Führerschein
Umschreibung von Dienstführerscheinen (beispielsweise Bundeswehr)
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse).
Für die Nutzung der Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr ist eine vorherige Umschreibung in eine "zivile" Fahrerlaubnis zwingend erforderlich.
Für die Umschreibung ist keine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Für die Umschreibung des Dienstführerscheins sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Führerschein, sofern bereits vorhanden
- Amtliches Ausweisdokument
- Biometrisches Lichtbild (Passbild)
- Dienstführerschein
- Truppenausweis
Die Gebühr für die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis beträgt inkl. Versandgebühr 51,60 EUR (ohne Probezeit) oder 52,40 EUR (mit Probezeit).
Die Gebühr für eine vorläufige Fahrberechtigung ist nicht inbegriffen.
Bei Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich, sofern das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum der Dienstfahrerlaubnis mehr als fünf Jahre zurückliegt:
- Bescheinigung/Zeugnis einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens (maximal zwei Jahre alt) gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (maximal ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.1. der Fahrerlaubnisverordnung
- Für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und/oder DE ist zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest nach dem Wiener Testverfahren, max. ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.2 der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich.
Die augenärztliche Untersuchung kann bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, die ärztliche Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt wrden. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Die Untersuchungen können zum Beispiel bei einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin"/"Betriebsmedizin" oder bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die unten angefügten vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke.
Für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und/oder DE ist zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) erforderlich (maximal drei Monate alt). Dies kann durch die Fahrerlaubnisbehörde oder persönlich beim Bürgeramt beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Umschreibung der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und/oder DE erst erfolgen kann, sobald das Führungszeugnis vorliegt. Die Beantragung des Führungszeugnisses dauert ungefähr drei Wochen.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet zusätzlich 13 EUR.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (PDF, 151 KB)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (PDF, 111 KB)