Bei Änderung Ihres Namens ist grundsätzlich die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins erforderlich. Auf die Änderung kann nur verzichtet werden, wenn der "alte" Name auf dem Personalausweis noch ersichtlich ist (Geburtsname).
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Für die Ausstellung des neuen Führerscheins sind folgende Unterlagen erforderlich:
Wenn sich Ihr Name geändert hat und dieser nicht im Personalausweis oder Reisepass steht, benötigen wir zur Vorlage auch die Urkunde über die Namensänderung.
Sofern Ihr Führerschein nicht in Münster und vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, benötigen wir zusätzlich vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde.
Die Gebühr für die Namensänderung beträgt 30,10 EUR inklusive Direktversand nach Hause.
Tel. 02 51/4 92-35 11
Fax 02 51/4 92-79 52
Behördenrufnummer 115
Rudolf-Diesel-Straße 7
48157 Münster
Mo.-Mi. 7.30-13.30 Uhr
Do. 7.30-13.30 Uhr
Do. 15-18 Uhr
Fr. 7.30-12 Uhr
Ausschließlich nur mit Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation.