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Die Bibliothek der Dinge ändert die Ausleihregelungen

Ab dem 1. Oktober gelten neue Regeln für die Ausleihe von Gegenständen aus der MitMachBar / Bibliothek der Dinge. Es gelten verkürzte Leihfristen bei gleichzeitiger Einführung der Möglichkeit zur Verlängerung.

Blick in die Bibliothek der DInge: Im Vordergrund eine Tonie-Box

© Stadtbücherei Münster

Zwar reduziert sich die Leihfrist von drei auf zwei Wochen, aber anders als bisher gibt es in Zukunft auch die Möglichkeit zweimaliger Verlängerung. Die Anpassungen dienen dazu, die Verfügbarkeit von Gegenständen zu erhöhen. Durch die Einführung einer Gebühr für Vorbestellungen sorgen wir dafür, dass nur tatsächlich benötigte Dinge reserviert werden. So stehen die Gegenstände kurzfristig wieder zur Verfügung und die Ausleihe wird für alle Nutzerinnen und Nutzer attraktiver und effizienter. Wer die Gebühr sparen will kann nicht vorgemerkte Gegenstände jederzeit kostenlos vor Ort ausleihen. Die Recherche der Verfügbarkeit erleichter die Website der MitMachBar: www.mitmachbar.de.  

Leihbedingungen ab 1. Oktober 2025

  • Leihfrist: 14 Tage (zwei Wochen)
  • Verlängerungen: bis zu zwei Mal möglich
  • Vorbestellung: 2 Euro

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