Leihfristen in den Sommerferien
Für alle Medien, die zwischen dem 16. Juli und dem 17. August 2026 ausgeliehen oder verlängert werden, beträgt die Leihfrist vier Wochen (28 Tage). Dies gilt für alle Medienarten – also auch für Zeitschriften, Medien mit der 1-Euro-Kennzeichnung sowie für Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge. (Digitale Angebote sind von dieser Regelung ausgenommen.)
Bitte beachten Sie: Eine automatische Ausleihe für die gesamte Ferienzeit ist nicht möglich. Maßgeblich ist immer das im persönlichen Kundenkonto angezeigte Fristdatum.