Seiteninhalt
Reisepass (ePass)
Status beantragter Dokumente
Hier können Sie den Status der von Ihnen beantragten Ausweisdokumente prüfen. Sie benötigen hierzu die Dokumentennummer, diese finden Sie auf der Gebührenquittung. Statusabfrage hoheitliche Dokumente
Reisepass (ePass)
Für elektronische Pässe werden auch Fingerabdrücke erfasst. Der elektronische Reisepass ist damit Teil einer Sicherheitspolitik, die auf der Ebene der Europäischen Union vereinbart wurde.
Für Ihren Neuantrag benötigen wir
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
- Ihren Kinderreisepass oder Kinderausweis und/oder
- Ihren Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde oder
- das Familienstammbuch vor.
- Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums
- Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern
Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in cirka vier bis sechs Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Münster hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Beantragung eines Reisepasses.
Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend einer der Einrichtungen des Amtes für Bürger- und Ratsservice mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Reisepässe für minderjährige Kinder
Bitte bringen Sie das Kind unbedingt mit. Informationen zum Einverständnis beider Elternteile finden Sie im Menüpunkt Kinderreisepässe.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergab sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, berechtigen nicht mehr zur visafreien Einreise in die USA. Hier ist ein regulärer Reisepass nötig. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise, welches Dokument Ihr Kind benötigt.
Gebühren
Reisepass (ePass) 60 Euro, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro, für einen 48 Seiten Pass 22 Euro. Eine Reisepassänderung kostet 6 Euro.
Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Für Vielfliegerinnen und Vielflieger sowie Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.
Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird jedoch gebührenfrei geändert, weitere Ausnahmen (wie beispielsweise der Libyenstempel) sind gebührenpflichtig.