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Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Für Ihren Antrag benötigen wir
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
- Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und/oder
- Ihren Personalausweis
- ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)
- Bis zum 30. April 2025: ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
Hinweis zum Lichtbild ab dem 1. Mai 2025
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
- Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern
Gebühren
Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro.
Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.