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Führungszeugnis: Antragstellung
Antragstellung
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Eine schriftliche Antragstellung ist mit beglaubigter Unterschrift möglich.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen, beispielsweise:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
- erweiterte Führungszeugnisse und das
- Europäische Führungszeugnis.
Die genau Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung eines Behördenführungszeugnisses erforderlich. Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird. Ein Europäisches Führungszeugnis können in Münster nur Staatsangehörige eine anderen EU-Mitgliedsstaates beantragen. Die Ausstellung dauert derzeit zirka drei bis vier Wochen. Beachten Sie, dass die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses ungefähr drei Wochen länger dauert.
- Das Bundesamt für Justiz bietet ausführliche Informationen zum Thema Führungszeugnis.
- Online-Service des Bundesamtes für Justiz: www.fuehrungszeugnis.bund.de Nutzung des Personalausweises mit eID plus geeignetem Smartphone bzw. Kartenlesegerät
Gem § 30 c Bundeszentralregistergesetz sind "Vorzulegende Nachweise gleichzeitig mit dem Antrag elektronisch einzureichen und ihre Echtheit sowie inhaltliche Richtigkeit an Eides statt zu versichern".
Gebühren
Die Gebühr beträgt 13 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten. Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem hier hinterlegten "Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis".
Empfehlung: Antragstellung über das Internet oder persönlich in einem unserer Bürgerbüros.
Wird der Antrag im Ausnahmefall schriftlich gestellt, können Sie hier ein Antragsformular aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Die Gebühr können Sie bar beifügen.
- Antrag Führungszeugnis (PDF, 310 KB)