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Gewerbezentralregisterauskünfte
Gewerbezentralregisterauskunft
Ebenso wie ein Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister auch eine Gewerbezentralregisterauskunft ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.
Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus.
Wird der Antrag schriftlich gestellt, muss die Unterschrift beglaubigt sein (von der Gemeindeverwaltung oder einem Notar). Dies geht auch online, wenn Sie einen neuen Personalausweis mit eID Funktion haben.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1)
- Auskunft an eine Behörde (Belegart 9)
Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung bei einer Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 13 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Online-Antrag
- Sie haben einen neuen Personalausweis mit eID? Dann nutzen Sie doch den Online-Service des Bundesamtes für Justiz