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Berichtigung Melderegister
Berichtigung Melderegister
Im Melderegister werden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten gespeichert. Diese Daten wurden entweder aus bestehenden Melderegistern übernommen oder bei Ihrer Anmeldung in Münster erhoben. Im automatisierten Rückmeldeverfahren mit Ihrer Zuzugsgemeinde werden diese Daten abgeglichen.
Im Einzelfall kann es vorkommen, dass die im Melderegister gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind. Auf Ihren Antrag hin berichtigt oder ergänzt die Meldebehörde die Daten gerne.
Bitte weisen Sie die Daten durch entsprechende Urkunden oder Nachweise nach. Dies können standesamtliche Urkunden (Geburts-, Heirats-, bzw. Sterbeurkunden) aber auch Urkunden und Bescheinigungen von Gerichten (beispielsweise Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk), Bescheinigungen über Kirchenein- oder austritt, Staatsangehörigkeitsausweise- und urkunden oder Reisepässe und Personalausweise sein.
Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vorab telefonisch, ob und welche Urkunden benötigt werden.
- Antrag auf Berichtigung des Melderegisters (PDF, 255 KB)