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Stecker-Photovoltaik
Stecker-Photovoltaik
Mit Stecker-Solargeräten haben auch Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen und können so zur Energiewende beitragen. Ob auf dem Balkon, im Garten oder an einer zur Sonne ausgerichteten Außenwand – die im Vergleich zur Photovoltaikanlage kleineren Stecker-Solargeräte sind vielseitig einsetzbar und unkompliziert in der Nutzung.
Stecker-Photovoltaik-Anlagen (auch „Stecker-PV“, „Mini-PV“, „Balkon-PV“, „Plug-In-PV“, etc.) dürfen seit Inkrafttreten der DIN-Norm VDE 0100-551 in 2017 offiziell in Häusern und Wohnungen genutzt werden. Mit den geänderten Normen und den gesetzten Sicherheitsstandards für Stecker-Solargeräte wird vor allem für Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen, die außer ihrem Balkon keine eigenen Flächen haben, beziehungsweise für Kleingärtner*innen die Energiewende leichter umsetzbar.
Neben der CO2-neutralen Stromgewinnung ist dies wichtig für die Akzeptanz der Energiewende. Ein bis zwei Photovoltaik-Module können direkt, wenn ein NA- bzw. FI-Schutzschalter vorhanden ist, über einen Schuko-Stecker an das häusliche Stromnetz angeschlossen werden. Damit kann jeder Haushalt circa 10 Prozent seines Stroms rund 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) selbst produzieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Wechselrichterleistung von 600 W nicht überschritten wird. Bitte beachten Sie, dass voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 die zulässige Wechselrichterleistung auf 800 Watt erhöht wird. Dazu zählen die Fassade, der Garten, der Balkon oder auch das Dach.
Folgende 6 Schritte sollten bei der Anschaffung einer Stecker-PV-Anlage beachtet werden:
1. Eignung prüfen
2. Vermietende informieren
3. Kauf der Stecker-PV-Anlage
4. Anmeldung der Anlage bei der Stadtnetze Münster GmbH (entfällt vsl. im Laufe des Jahres 2024)
5. Zählerwechsel durch smartOptimo
6. Online-Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Zu 1. Eignung prüfen
Die Preise für die kleinen Solarmodule variieren zwischen 200 und 400 Euro. Der Ertrag einer Mini-Solaranlage ist vom konkreten Standort abhängig. Wer seine Mini-Solaranlage auf einen Südbalkon stellt, nutzt die Energie der Sonne optimal. Auch Dächer und Terrassen mit Ost- und Westausrichtung ermöglichen gute Erträge. Ist man selbst Eigentümer*in des Gebäudes, so sollte vornehmlich die Eignung des Daches für eine PV-Anlage geprüft werden.
Link zum Solardachkataster der Stadt Münster: www.solarkataster-muenster.de
Eine Stecker-PV-Anlage mit einer Leistung von 600 Watt Peak (Wp) erzeugt im Mittel 400 kWh pro Jahr. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 35 Cent/kWh sparen Besitzer*innen also jedes Jahr 90 Euro an Stromkosten. Je nach Anschaffungspreis, Befestigungs- und sonstigen Zusatzkosten hat sich die Anlage nach 3 bis 7 Jahren amortisiert.
Die Wirtschaftlichkeit einer Stecker PV-Anlage können Sie selbst prüfen:
solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator
Zu 2. Vermietende informieren
Vermieter*rinnen, beziehungsweise die Eigentümerversammlung, sollten vor der Anschaffung einer Stecker-PV-Anlage informiert werden.
Zu 3. Kauf der Stecker-PV-Anlage
Bislang sind europaweit keine Sicherheits- oder Netzprobleme aufgetreten, die sich auf den Betrieb von Stecker-PV-Anlagen zurückführen lassen. Bei der Anschaffung einer Stecker-PV-Anlage sollte dennoch auf Geräte, die dem DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte „DGS 0001:2017-08“ entsprechen, zurückgegriffen werden.
Zu 4. Anmeldung der Anlage bei der Stadtnetze Münster GmbH
Die Anlage muss beim lokalen Netzbetreiber angemeldet werden. Das vereinfachte Anmeldeformular finden Sie unter https://www.stadtnetze-muenster.de/anschliessen/photovoltaik-anlage-und-speicher.
Das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die technischen Datenblätter zu den Modulen, sowie die technischen Datenblätter vom Wechselrichter, können per Mail an erzeugungsanlagen@stadtnetze-muenster.de gesendet werden.
Zu 5. Zählerwechsel durch Messstellenbetreiber
Die Inbetriebnahme einer steckerfertigen Erzeugungsanlage ist nur zulässig, wenn ein Zweirichtungszähler vorhanden ist. Ist bereits der zuvor genannte Zählertyp verbaut, kann die angemeldete Anlage ohne Wechsel der bestehenden Messeinrichtung angeschlossen und betrieben werden. Ist noch ein Ferraris-Zähler (mit analoger Drehscheibe) vorhanden, muss dieser unbedingt ausgetauscht werden. Der Wechsel der Messeinrichtung erfolgt zu Lasten der Stadtnetze Münster GmbH, sofern die Stadtnetze Münster GmbH die grundzuständige Messstellenbetreiberin ist und Sie keine Einspeisevergütung nach EEG in Anspruch nehmen.
Zu 6. Online-Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Die Marktstammdatenverordnung sieht vor, dass eine Stecker-PV-Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet werden muss. Dies kann kostenlos auf www.marktstammdatenregister.de erfolgen.
Weitere Infos und häufige Fragen und Antworten finden sich hier
Eine Zuschussförderung für PV-Anlagen gibt es in Münster nicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung zu erhalten, wenn Sie Ihre Anlage im Rahmen einer kleinen Veranstaltung Freunden, Nachbarn und Bekannten zeigen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.