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"Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster"
Förderbaustein Energetische Sanierung
Das Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" fördert die qualitativ hochwertige Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet. Gefördert werden die energetischen Mehrkosten einer qualitativ hochwertigen Sanierung.
Die Fördervoraussetzungen im Überblick:
- Wohngebäude vor 2002 erbaut
- individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Energieberatungsbericht
- max. Förderhöhe beträgt 250.000 € je Antragstellendem und Jahr
- Das Mindestfördervolumen beträgt 500 €
- Antragsformular "Energetische Sanierung" (PDF, 339 KB) - nicht barrierefrei
- Förderrichtlinien "Klimafreundliche Wohngebäude" (PDF, 613 KB) - nicht barrierefrei
Förderfähige Maßnahmen im Förderbaustein Energetische Sanierung
Maßnahme | Mindestanforderung (1) | Zuschuss je m² gedämmter Bauteilfläche |
---|---|---|
1.1 Dämmung Dach (2) | U ≤ 0,14 W/m2K | 20 €/m² |
U ≤ 0,12 W/m2K | 30 €/m² | |
1.1 Oberste Geschossdecke (2) | U ≤ 0,14 W/m2K | 10 €/m² |
U ≤ 0,12 W/m2K | 20 €/m² | |
1.2 Einbau neuer Fenster/ Außentüren (2) | UW, BW ≤ 0,95 W/m2K | 30 € je m2 Fensterfläche |
UW, BW ≤ 0,8 W/m2K | 40 € je m2 Fensterfläche | |
1.3 Außenwanddämmung | U ≤ 0,20 W/m2K | 30 €/m² |
U ≤ 0,16 W/m2K | 40 €/m² | |
1.3 Kerndämmung | min. WLG 035 | 3 €/m² |
1.4 Innenwanddämmung | U ≤ 0,45 W/m2K bauphysikalische Begleitung | 40 €/m² 50 % des Bruttorechnungsbetrags der bauphysikalischen Begleitung, max. 500 € |
1.5 Dämmung Kellerdecke/ unterster Geschossboden | U ≤ 0,25 W/m2K | 10 €/m² |
U ≤ 0,20 W/m2K | 15 €/m² |
(1) U = Wärmedurchgangskoeffizient
(2) Es ist ein Lüftungskonzept über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen durchzuführen.
Maßnahme | Anforderung | Zuschuss |
---|---|---|
1.6 Heizungsaustausch | Ersatz einer fossilen Heizungsanlage oder Nachspeicherheizung Umsetzung einer Dämmmaßnahme oder Nachweis H’T Gesamtgebäude ≤ 0,91 | 3.000 € pauschal |
Bonus-Zuschüsse
Werden eine oder mehrere der Maßnahmen 1.1 bis 1.6 gefördert, können folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden:
Maßnahme | Anforderung | Zuschuss |
---|---|---|
1.7 Bonus nachwachsende Dämmstoffe | Mind. 80 % des Bauteilaufbaus aus nachwachsenden Dämmstoffen. Liste mit Dämmstoffen. | 12 € je m² Bauteilfläche |
1.8 Bonus ganzheitliche Gebäudedämmung | 2 - 3 ganzheitliche Dämmmaßnahmen | 750-2.500 € pauschal |
Mind. eine Dämmmaßnahmen mit Maßnahme aus Förderbaustein 3 (Photovoltaik) | 1.000 € pauschal | |
1.9 Luftdichtheitsmessung | Messung nach DIN EN 13829 | 500 € pauschal |
Begleitung Förderantrag | Antrag und Nachweis nach Maßnahmendurchführung muss durch eine*n gelistete*n Energieeffizienzexpert*in (www.energie-effizienz-experten.de) ausgefüllt werden. | 250 € pauschal |
Was wird alles für die Antragstellung benötigt?
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, bestätigt durch Energieberater*in
- Unterlagen über die Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Energieberatungsbericht sowie Bauteilnachweis (U-Wert-Berechnung)) durch einen Energieeffizienzexperten oder eine Energieeffizienzexpertin
- verbindlicher Kostenvoranschlag/Angebote (mit Angabe der zu sanierenden Bauteilflächen, der verwendeten Dämmmaterialien, der geforderten Mindeststandards)
Was ist sonst noch zu beachten?
Die Fördermittel können zusätzlich zu Fördermitteln anderer Förderstellen beantragt werden (BAFA, KfW, progres.NRW, etc.).
Nicht förderfähig sind u. a. Maßnahmen,
- die vor der Bewilligung (Förderzusage) bereits begonnen oder durchgeführt worden sind
- denen planungs- und baurechtliche Belange entgegenstehen
- in denen Tropenholz (z. B. in Fensterrahmen) eingesetzt wird
- an gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen