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"Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster"
Hinweis: Aufgrund der enorm gestiegenen Nachfrage wird das städtische Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude" ab Juli 2022 befristet gestoppt. Anträge, die 2022 noch bearbeitet werden sollen, müssen bis zum 30 Juni 2022 schriftlich beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung vorliegen.
Hintergründe des Förderstopps, weitere Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote
Förderbaustein Dachbegrünung
Das Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" unterstützt das Aufbringen von Dachbegrünungen sowohl bei bestehenden als auch bei neu zu errichtenden Gebäuden. Auch die Kombination mit einer Photovoltaikanlage (Förderbaustein 3: "Photovoltaik") ist möglich.
Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen. Dazu gehören der Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Dränage-Elemente, Filtervlies und Substrat. Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für diese Maßnahmen, höchstens jedoch 40 € je m² gestalteter Dachfläche und 10.000 € pro Maßnahme/Liegenschaft.
Weitere Infos und die Fördervoraussetzungen finden Sie in den Förderrichtlinien.
- Antragsformular "Dachbegrünung" (PDF, 234 KB) - nicht barrierefrei
- Förderrichtlinien "Klimafreundliche Wohngebäude" (PDF, 737 KB) - nicht barrierefrei
Der Weg zur Förderung
Über die Eignung Ihres Daches für ein Gründach informiert Sie das Gründachkataster der Stadt Münster. Falls Sie sich für die Kombination von Photovoltaik und Gründach interessieren, lohnt sich zusätzlich der Blick ins Solarkataster.
Ergänzend zu den Katastern bietet die Umweltberatung der Stadt Münster im Stadtwerke CityShop eine unabhängige und kostenlose Beratung zum weiteren Vorgehen.