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"Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster"
Förderanträge seit Anfang Januar wieder möglich
Neustart des Förderprogramms 2023! Förderanträge für das städtische Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude" können seit dem 1. Januar 2023 wieder gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie als PDF in den jeweiligen Bausteinbeschreibungen. Bitte beachten Sie die Änderungen der Förderrichtlinie.
Hintergründe zum Stopp und Neustart des Förderprogramms
Förderbaustein Dachbegrünung
Das Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" unterstützt das Aufbringen von Dachbegrünungen sowohl bei bestehenden als auch bei neu zu errichtenden Gebäuden. Auch die Kombination mit einer Photovoltaikanlage (Förderbaustein 3: "Photovoltaik") ist möglich.
Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen. Dazu gehören der Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Dränage-Elemente, Filtervlies und Substrat. Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für diese Maßnahmen, höchstens jedoch 40 € je m² gestalteter Dachfläche und 10.000 € pro Maßnahme/Liegenschaft.
Die Dachbegrünung darf erst umgesetzt werden, wenn die Bewilligung zum Förderantrag vorliegt. Weitere Infos und die Fördervoraussetzungen finden Sie in den Förderrichtlinien.
- Antragsformular "Dachbegrünung" (PDF, 242 KB) - nicht barrierefrei
- Förderrichtlinien "Klimafreundliche Wohngebäude" (PDF, 613 KB) - nicht barrierefrei
Der Weg zur Förderung
Über die Eignung Ihres Daches für ein Gründach informiert Sie das Gründachkataster der Stadt Münster. Falls Sie sich für die Kombination von Photovoltaik und Gründach interessieren, lohnt sich zusätzlich der Blick ins Solarkataster.
Ergänzend zu den Katastern bietet die Umweltberatung der Stadt Münster im Stadtwerke CityShop eine unabhängige und kostenlose Beratung zum weiteren Vorgehen.