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Monitoring Einzelhandel
Einzelhandelsentwicklung in Münster zum 31.12.2020 und Perspektive
Entwicklung der Verkaufsflächen des Einzelhandels
Rund 1.870 Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt ca. 635.000 m² Verkaufsfläche wurden zum Jahresende 2020 in Münster erfasst. Die zu Beginn der 2.000er Jahre einsetzende expansive Verkaufsflächenzunahme, befeuert auch durch Einzelhandelsgroßprojekte in der Innenstadt (z. B. Münster-Arkaden mit über 20.000 m² Verkaufsfläche), verharrte seit Anfang der 2010er Jahre auf einem Plateau und hatte sich auf einen Wert um rund 650.000 m² eingependelt. Im Zuge der partiellen Zwischenerhebung des Einzelhandelsbestandes zum Jahresende 2020 zeigt sich jedoch ein nennenswerter Rückgang der Verkaufsfläche um rund 15.000 m² auf ca. 635.000 m². Verantwortlich für diesen Verkaufsflächenrückgang sind die Schließungen mehrerer großer Einzelhandelsbetriebe, darunter H&M und Betten Vor-dem-Esche in der Innenstadt, SB-Möbeldiscount Sconto im Gewerbegebiet Haus Uhlenkotten bei Nienberge oder Gartencenter Newels an der Trauttmansdorffstraße. Die in der Summe erheblich geringeren Verkaufsflächenzugänge im Jahr 2020 resultieren im Wesentlichen aus Verkaufsflächenerweiterungen bestehender Einzelhandelsbetriebe (z. B Edeka Rotthowe in Handorf) oder auch aus Wiedernutzungen ehemals leerstehender Ladenlokale (z. B. Bodenoutlet im Stadtbereichszentrum an der Weseler Straße).
Im Gegensatz zur expansiven Verkaufsflächenentwicklung vergangener Jahre hat sich die Anzahl der erfassten Einzelhandelsbetriebe stetig verringert. Hier ist seit Beginn der routinemäßigen Vollerhebungen des Einzelhandels im Juni 2001 eine kontinuierliche Abnahme um insgesamt 220 Betriebe zu verzeichnen. Mit 1.870 Einrichtungen zum Jahresende 2020 wurde der bisher tiefste Wert ermittelt. Damit bleibt auch die sogenannte Schere zwischen Verkaufsflächen- und Betriebsanzahlentwicklung weit geöffnet.
Der anhaltende tiefgreifende Strukturwandel im Einzelhandel, das Wachstum des OnlineHandels und die noch nicht abschließend erkennbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den stationären Einzelhandel und auf das Nutzungsgefüge in der Innenstadt, den Stadtbereichs- und Stadtteilzentren können auch in Münster, dem bundesweiten Trend entsprechend, in Zukunft zu einem weiteren deutlichen Rückgang der Einzelhandelsgeschäfte führen. Vielfach findet ein Wechsel vom Einzelhandel hin zu Dienstleistungs- oder Gastronomienutzungen statt. Zudem ist ein Trend zur Verkleinerung von Verkaufsflächen bestehender Ladenlokale zu erkennen (z. B. Esprit/EDC an der Stubengasse), da aufgrund von zunehmendem Online-Umsatz zahlreiche Betreiber nicht mehr benötigte Verkaufsflächen reduzieren und dadurch auch Einsparungen auf der Kostenseite (Mieten) generieren. Ausgenommen hiervon sind die klassischen Nahversorgungsbetriebe Supermarkt, Discounter und Drogeriemarkt. Diese Betriebe, die auch während der harten Corona-Einschränkungen geöffnet blieben, haben die wichtige Grundversorgung für die Bevölkerung aufrechterhalten und werden auch in Zukunft aufgrund zusätzlichen Ansiedlungsbedarfes durch das Siedlungsflächen- und Einwohnerwachstum in Münster an Bedeutung zunehmen.
Generell gilt jedoch auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie, dass bisher hauptsächlich kleinere Geschäfte unterhalb der gesetzlich definierten Schwelle zur Großflächigkeit von 800 m² Verkaufsfläche von dem Trend des „Ladensterbens“ betroffen waren und in Zukunft auch weiterhin sein werden. Zudem ist nicht auszuschließen, dass auch in Münster weitere größere Verkaufsflächeneinheiten aus dem Markt ausscheiden könnten. Der fehlende Umsatz und unsichere Zukunftsperspektiven durch die Corona-Pandemie verschlechtern die wirtschaftliche Grundlage vieler Betriebe erheblich und beschleunigen schon bestehende Probleme des anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel (z. B. Konkurrenz durch den Onlinehandel, Nachfolgeproblematik). Gleichwohl ist der Einzelhandel in der Innenstadt und in vielen Stadtteilzentren bisher weiterhin gut aufgestellt. Immerhin sind insgesamt 64 % aller Einzelhandelsgeschäfte in den zentralen Versorgungsbereichen gem. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster lokalisiert, davon allein 31 % in der City/Innenstadt.
Um die Zentren, soweit möglich, vor negativen Veränderungen und nachhaltigen Funktionsverlusten als Folgen der Corona-Krise zu bewahren, beteiligt sich die Stadt Münster am „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ des Landes NRW. Mit den Fördermitteln können z. B. Beratungs- und Planungsleistungen gefördert werden, um ein Zentrenmanagement anzustoßen. Denn vor dem Hintergrund, dass nicht mehr alles wieder so wird, wie es vor der Corona-Krise war und vorherige Mietniveaus möglicherweise nicht mehr zu halten sind, ist es u. a. eine wichtige Aufgabe und Chance, zwischen Eigentümern von Immobilien und der Kommune in einem moderierten Prozess zu Verständigungen zu kommen.
Zudem hat die Stadt Münster eigenmittelfinanziert einen Fonds zur „Stärkung der Zentren“ aufgelegt. Hiermit sollen möglichst schnell, ohne bürokratische Hürden, Projekte, Maßnahmen und auch unternehmerische Entscheidungen unterstützt werden, die kurzfristig, bevorzugt mittel- und langfristig dazu geeignet sind, Vielfalt und Nutzungsmix in den Zentren der Stadt zu befördern.