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Einzelhandels- und Zentrenkonzept
2026 (Dritte Fortschreibung)
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2026 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beschlossen. Das Konzept bildet die Grundlage für die räumliche Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels in Münster. Die seit 2024 im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses entwickelte Fortschreibung ist (nach 2009 und 2018) die dritte Aktualisierung. Ergänzend vorgesehen sind darin zwei neue Stadtteilzentren innerhalb der beiden geplanten Neubaugebiete in Hiltrup-Ost und im Bereich der Austermannstraße.
Eine dauerhaft rechtssichere Grundlage für die Einzelhandelssteuerung kann das Einzelhandels- und Zentrenkonzept nur dann gewährleisten, wenn es regelmäßig fortgeschrieben wird. Außerdem müssen seine Grundlagen sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der aktuellen Situation entsprechen.
Monitoring zur Einzelhandelsentwicklung
Das Monitoring zur Einzelhandelsentwicklung ist integraler Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und dient der Umsetzungs- und Erfolgskontrolle. Gleichzeitig liefert es Hilfestellungen für die Entscheidungsfindung zu planerischen Fragestellungen. Grundlage ist die Einzelhandelsdatenbank, die seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt wurde. Seit gut 20 Jahren findet eine Vollerhebung der Einzelhandelseinrichtungen im dreijährigen Rhythmus statt. Die letzte Vollerhebung wurde 2024 im Rahmen der dritten Fortschreibung durch das beauftragte Gutachterbüro durchgeführt.


