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Regionalplan
Änderung des Regionalplans Münsterland - Beteiligungsverfahren
Elektronische Auslegung der Planunterlagen
Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland u. a. an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden.
Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) können die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom
6. März bis einschließlich zum 30. September 2023
zum Planentwurf samt Begründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen. Dazu werden die Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland im o. g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Die Auslegung bei den Kreisen und kreisfreien Städten in der Planungsregion erfolgt gem. § 13 LPlG NRW ausschließlich elektronisch.
Die gesamten Planunterlagen befinden sich auf der Verfahrensseite der Bezirksregierung Münster.
- Bezirksregierung Münster: Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland
Auf der Verfahrensseite finden Sie auch alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zur Abgabe von Stellungnahmen und zur Auslegung der Planunterlagen bei der Bezirksregierung Münster.
Die öffentliche Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren finden Sie im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, Ausgabe 8 vom 24.2.2023.