Neuausweisung NSG Davert in Münster
Ziel: Eigentümer*innen und sonstige Berechtigte können Bedenken und Anregungen vorbringen.
Wer: Betroffene
Wann: 10. November bis 11. Dezember 2025
Wo: Offenlage online / im Kundenzentrum Planen und Bauen im Stadthaus 3 können die Pläne ebenfalls eingesehen werden; Anregungen können per E-Mail gesendet, schriftlich und eigenhändig unterschrieben an die Untere Naturschutzbehörde geschickt oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Absender*innen und Grundeigentum müssen klar bezeichnet sein.
Was: Das Naturschutzgebiet „Davert MS“ im Süden Münsters wurde erstmals 2001, und soll nun erneut unter nationalen Schutz gestellt werden. Ein Großteil des Wald- und Feuchtgebiets ist bereits Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die Neuausweisung durch die zuständige Bezirksregierung Münster soll die bestehenden EU-Schutzvorgaben in deutsches Recht übertragen und die bestehenden, teils ausgelaufenen Verordnungen „Davert“ und „Emmerbach“ ersetzen.
Anmeldung: nicht erforderlich
Ansprechpersonen und Link:
Untere Naturschutzbehörde
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
02 51/4 92-6705 oder 02 51/4 92-6726, landschaftsplanung@stadt-muenster.de
Städtische Seite zur Offenlage, Informationen der Bezirksregierung Münster