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Von Ausweis bis Zeugnisbeglaubigung
Die Stadtverwaltung ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
Vom 27. bis 29.Dezember 2023 bleibt die Stadtverwaltung geschlossen.
Ab dem 2. Januar 2024 sind wir wieder für Sie da.
Wir bitten um Verständnis und wünschen besinnliche Feiertage.
Wir sind für Sie da!
Das Amt für Bürger- und Ratsservice hat viele Adressen und bietet einen kompetenten Service. In der Zentrale mitten in der Stadt sowie in den Bezirksverwaltungen in den Stadtteilen können Sie mit uns rechnen, den Profis in Sachen Meldewesen, Ausweise, Fundsachen und noch so manchem mehr.
Egal ob Sie uns im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1 oder in den Bürgerbüros der Bezirksverwaltungen besuchen, Sie können überall auf das gleiche Angebot zugreifen. Nutzen Sie es.
Buchen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin in einem unserer Bürgerbüros.
Buchen Sie einen Termin - hier geht es direkt zur Terminbuchung!
Online - Können Sie Ihr Anliegen vielleicht online oder per Post erledigen?
Wir bieten Ihnen unsere online-Services an:
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Untersuchungsberechtigungsscheine
Anträge auf Ehrenamtskarten können Sie uns per Post zuschicken oder Sie nutzen die App.
Tipp: Wenn Sie uns besuchen wollen, buchen Sie einen Termin in einem der Bürgerbüros.
Lassen Sie sich beraten unter der Service-Hotline 02 51/4 92-0
Bitte buchen Sie einen Termin!
In den Bürgerbüros bieten wir Termine an um die Wartezeiten zu minimieren.
Wenn Sie ohne Termin eines unserer Bürgerbüros aufsuchen, müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aufgrund der großen Termindichte nicht garantieren können, dass Sie ohne Termin auch bedient werden können.
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 02 51/4 92-33 33 direkt an uns!
Unsere Bürgerbüros im Stadthaus 1 und in den Bezirksverwaltungen der Stadtteile sind für Sie und Ihre Anliegen da.
Buchen Sie einen Online Termin in Ihren "Wunsch-Bürgerbüro".
Hinweis: Automatisch wird Ihnen das Bürgerbüro mit dem nächsten freien Termin angezeigt. Sie können aber jederzeit ein anderes Bürgerbüro auswählen.
Tipp zur Abholung von vorher beantragten Ausweisdokumenten:
Lassen Sie die Dokumente für nur 3,90 Euro per Fahrradkurier nach Hause liefern.
Wenn Sie die Dokumente in der Innenstadt selbst abholen wollen, können Sie das bei in der Innenstadt beantragten Dokumenten im Stadthaus 1, Heinrich-Brüning-Str. 7, im Erdgeschoss an der Servicetheke ohne Termin machen.
Bei Beantragung in einem Bürgerbüro in den Stadtteilen sprechen Sie das Abholungsverfahren bitte direkt bei Antragstellung ab.
Derzeitiges Verfahren für Bewohnerparkausweise
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2023 eine Satzung zur Festlegung der Kosten für einen Bewohnerparkausweis beschlossen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, das eine Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg für ungültig erklärt hat, hat auch in Münster dazu geführt, dass die vom Rat beschlossene Satzung in der Sitzung des Rates am 20. September 2023 aufgehoben werden musste. Die Stadtverwaltung Münster bereitet zurzeit eine neue rechtliche Regelung vor, die auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 15. Februar 2023 eine neue Gebührenregelung für das Bewohnerparken regeln soll.
Bis der Rat diese neue Rechtsverordnung beschlossen hat, gilt Folgendes:
- Personen, die einen gültigen Bewohnerparkausweis haben bzw. deren Ausweis ab dem 13. Juni 2023 abgelaufen ist, müssen keinen neuen Bewohnerparkausweis beantragen. Ihr Ausweis kann bis zu einer Neuregelung auch über das Ablaufdatum hinaus weiterhin im Kraftfahrzeug ausgelegt werden.
- Ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die zurzeit noch keinen Bewohnerparkausweis besitzen und die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können den Ausweis wie bisher online oder im Bürgerbüro (Tipp: Termin buchen) beantragen. Sie erhalten dann einen Ausweis, der bis zum 31. Januar 2024 befristet ist und für den zunächst keine Gebühren erhoben werden.
- Zur Wahrung der Rechtssicherheit erfolgt die Gebührenfestsetzung für alle seit dem 14. Juni 2023 ausgestellten Bewohnerparkausweise erst nach Abschluss der rechtlichen Prüfung. Sie erhalten dann einen entsprechenden Gebührenbescheid.
Wiedereröffnung des Bürgerbüros in Gievenbeck
Das Bürgerbüro in Gievenbeck am Rüschhausweg 17 wird nach einer vorübergehenden Schließung aufgrund der Corona-Pandemie und umfangreichen Renovierungsarbeiten wiedereröffnet. Ab dem 16. Juni 2023 können die Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten wieder vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten erledigen: dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Terminbuchungen sind über die Internetseite möglich. Aufgrund der räumlichen Enge und der Termindichte ist eine Vorsprache ohne Termin nur im absoluten Ausnahmefall möglich.
Mit der Wiedereröffnung in Gievenbeck kehrt das Bürgerbüro in Roxel zu den alten Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zurück.
Jetzt auch Online möglich: PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Online-Ausweis noch nicht aktiviert? Eigene PIN mal gesetzt, aber vergessen? PIN-Brief verlegt? Das geht vielen Bürgerinnen und Bürgern so, die ihren Online-Ausweis nutzen möchten. Bürgerämter machen die Online-Ausweisfunktion innerhalb weniger Minuten einsatzbereit.
Das geht jetzt auch online. Sie können hierzu den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen. Der PIN-Rücksetzbrief kann online angefordert werden. Dieser Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung.
Widerspruchsrecht und Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz
Jede Person hat gemäß § 50 Absatz 5 und § 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung seiner Daten aus dem Melderegister an bestimmte Empfänger zu widersprechen.
Übermittlungssperren nach Bundesmeldegesetz können beantragt werden für diese Empfänger:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschäften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial
Die Stadt Münster weist jährlich im Amtsblatt hierauf hin, außerdem bei der Anmeldung bei der Meldebehörde.
Ihre Rechte können Sie jetzt auch online geltend machen, die Stadt Münster weist ausdrücklich auf den Online-Service-Antrag Übermittlungssperre hin.
Gebühr für den Personalausweis: Änderung ab 1. Januar 2021
Nach über zehn Jahren steigt zum 1. Januar 2021 die Gebühr für den Personalausweis auf 37 Euro. Für Personen bis 24 Jahre beträgt die Gebühr weiterhin 22,80 Euro. Die bisher erhobene Gebühr für die nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises entfällt komplett.
Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet. Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, zum Beispiel einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis). Die Gebühr beträgt 37 Euro.
Wenn Sie in Münster wohnen, können Sie diese Karte ab dem 4. Januar 2021 in jedem Bürgerbüro beantragen.
10 Jahre Personalausweis
Am 1. November 2010 wurde der Personalausweis mit dem Chip eingeführt. Seitdem kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger mit einem Personalausweis im Scheckkartenformat gut geschützt in der digitalen Welt ausweisen. Heute geht das einfach mit dem Smartphone.
Sekundenschnell, praktisch und dabei sehr sicher – das sind die Vorteile des Online-Ausweises.
Ihren Online-Ausweis können Sie schon jetzt bei uns verwenden. In den nächsten Jahren werden die Angebote laufend erweitert.
Sie haben Ihre eigene PIN noch nicht gesetzt? Das können Sie in den Bürgerbüros erledigen (Tipp: Bitte unbedingt einen Termin buchen) oder noch besser und schneller in für den Ausweis geeigneten Apps, zum Beispiel in der kostenlosen AusweisApp2.
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Wie der Online-Ausweis funktioniert, was Sie dafür brauchen und wo Sie ihn verwenden können erfahren Sie auf
www.personalausweisportal.de
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Online Dienste der Stadt Münster:
www.stadt-muenster.de/online-dienste
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AusweisApp2 (auch zur Änderung Ihrer PIN Nummer):
www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2
Fahrradkurier bringt Ausweisdokumente ab sofort nach Hause
Keine Wartezeit im Bürgerbüro – stattdessen eine kostengünstige Lieferung bis nach Hause: Ab sofort können beantragte Ausweisdokumente auf Wunsch durch einen Fahrradkurierdienst innerhalb der Stadtgrenzen zugestellt werden. Bislang mussten Antragsstellerinnen und Antragssteller ein zweites Mal das Bürgerbüro aufsuchen, um das von der Bundesdruckerei erstellte Ausweisdokument in Empfang zu nehmen. Für die Zustellung durch das in Münster ansässige Unternehmen "Leezen Heroes" fallen derzeit 3,90 Euro an, die direkt an den Kurierdienst weitergeleitet werden.

Ehrenamtskarte
Seit dem 20. Juni 2018 gibt es die Ehrenamtskarte auch in Münster und wir halten für Sie den Vordruck "Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte" in Papierform in allen Bürgerbüros bereit.
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Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Hier ist der Vordruck:
Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte - Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte
Neues Personalausweisgesetz ist in Kraft getreten
Am 15.7.2017 ist ein neues Personalausweisgesetzt in Kraft getreten. Informationen zum Personalausweis finden Sie in der aktuellen Broschüre, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern: "Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion" (PDF, 1.74 MB)
Führungszeugnis online beantragen
Sie benötigen ein Führungszeugnis für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder zur Aufnahme eines Gewerbes? Sie haben einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät? Sparen Sie sich den Behördengang und stellen Sie Ihren Antrag jederzeit bequem im Internet.
Flyer Bundesamt für Justiz
(PDF, 859 KB)