Worum geht es hier konkret?
Die Kernfrage lautet: Wie kann hier neues urbanes Leben und Arbeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungs- und Freiraumstrukturen gestaltet werden?
Grundsätzlich vorgesehen ist hier die Sicherung der vorhandenen Wohnnutzungen im Bestand sowie die Weiterentwicklung und Ansiedlung gewerblicher und dienstleistungsorientierter Strukturen, z.B. in Form eines neuen Innovations-Campus, kleinteiliger Gewerbe- und Handelshöfe, urbaner Produktionsstätten; ggf. Flächen für soziale Infrastrukturen, Gastronomiebetriebe und Veranstaltungsnutzungen sowie Freizeitsport-Angebote. Der vorhandene Wald- bzw. Baumbestand soll – soweit möglich – mit berücksichtigt werden und zu einer Aufwertung des Freiraums entlang des Dortmund-Ems-Kanals beitragen.

Hintergrund
Der Rat der Stadt Münster hat auf Basis der Vorlage V/0435/2020 am 26. August 2020 die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere südlich des Dortmund-Ems-Kanals beschlossen.
Anlass für die angestrebte Entwicklung ist, dass der Bereich an der Nieberdingstraße nicht mehr als möglicher Standort für ein neues Fußballstadion infrage kommt. Mit dem Ratsbeschluss vom 23. Juni 2021 (V/0238/2021) wurde das Betrachtungsgebiet für das Werkstattverfahren um die Fläche westlich des Kanals erweitert (Am Hawerkamp). Grund dafür ist u.a., dass zwischen den Teilbereichen funktionale Abhängigkeiten, die insbesondere Mobilitäts- und Freiraumaspekte betreffen, bestehen.
Im Werkstattverfahren sollen nun die angestrebten städtebaulichen Ziele und die grundsätzlichen Qualitäten der Quartiere im Dialog mit der Bürgerschaft sowie mit Expertinnen und Experten ausgelotet werden. Dabei soll auch das 2019 initiierte Format des Hafenratschlags fortgeführt werden und die Entwicklungen am Kanal begleiten.
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens werden anschließend in die Auslobungsunterlagen bzw. in den Auslobungsbeschluss für die städtebaulichen Qualifizierungsverfahren für die Teilbereiche „Theodor-Scheiwe-Straße“, „Nieberdingstraße“ und „Am Hawerkamp“ überführt. Die aus diesen Qualifizierungsverfahren hervorgehenden städtebaulichen Entwürfe für die Quartiere fließen dann in die konkrete Bebauungsplanung ein. Weiterhin finden die Ergebnisse Eingang in die Fortschreibung des Masterplan Stadthäfen (Beschlussvorlage V/0150/2019).