Bestätigung der wohnungsgebenden Person

Zwei Personen stehen hinter einer Servicetheke und geben einem Mann vor der Theke Auskunft.
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Online-Service verfügbar

Die wohnungsgebende Person ist verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen. Das kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie doch lieber persönlich kommen möchten, nutzen Sie die Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
Online-Terminvereinbarung in den Bürgerbüros und Bezirksverwaltungen

Anlaufstellen