Die wohnungsgebende Person ist verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen. Das kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Wohnungsgeberbestätigung Wenn Sie doch lieber persönlich kommen möchten, nutzen Sie die Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden. Online-Terminvereinbarung in den Bürgerbüros und Bezirksverwaltungen