Seiteninhalt
Schwerbehindertenausweis: Antragstellung und Verlängerung
Schwerbehindertenausweis
Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Innerhalb der Stadtverwaltung Münster wurde das Sozialamt hiermit beauftragt.
Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis gibt es im Stadthaus 1 an der Servicetheke im Erdgeschoss und in allen Bürgerbüros. Von dort können die ausgefüllten Anträge an die Versorgungsverwaltung zur Bearbeitung weitergeleitet werden.
In allen Bürgerbüros können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis "alter Art" verlängern lassen. Haben Sie schon einen neuen Ausweis im Scheckkartenformat, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt. Sollte sich zum Zeitpunkt der Verlängerung eine Änderung Ihres Behindertenstatus ergeben, müssen Sie sich ebenfalls direkt an die Versorgungsverwaltung beim Sozialamt wenden.
- Weitere Infos finden Sie auf den Internetseiten des Sozialamtes
- Die Bezirksregierung Münster bietet an, mit dem Verfahren ELSA.NRW auf elektronischem Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht zu stellen.