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Einfache Melderegisterauskunft
Sie erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft über Dritte aus dem Melderegister. Sie können folgende Auskunft über eine genau bestimmte Person erhalten:
- Vor- und Familienname,
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig festgestellt werden kann aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, frühere Anschrift.
Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen (einzelne Person) aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Im Online-Service als automatisierte Auskunft beträgt die Gebühr 6 Euro.
Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Münster gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.
Wir empfehlen die Nutzung unseres Online-Services. Hier werden Ihnen mehrere Online-Zahlungsmethoden angeboten (Giropay, Paypal, Kreditkarte). Die automatisiert erstellte Auskunft wird Ihnen sofort online angezeigt. Sie erhalten zusätzlich eine E-Mail mit einem Link zur Auskunft, dieser ist für 24 Stunden gültig, drei Zugriffe sind möglich.
Online-Service einfache automatisierte Melderegisterauskunft
Manuelle Nachbearbeitung nach vorheriger erfolgloser automatisierten Meldeanfrage
Für die automatisierte Meldeanfrage fällt eine Gebühr in Höhe von 6 Euro an. Diese Auskunft wird maschinell erstellt, jede Abweichung der Daten führt dazu, dass die Person nicht gefunden wird. Beispiel: Angegebenes Geburtsdatum 11.12.1990, tatsächliches Geburtsdatum 12.11.1990 = keine Zuordnung möglich. Es erfolgt in diesem Fall die Auskunft: "Die Auskunft kann nicht erteilt werden. Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden." Diese Auskunft wird auch bei einer Reihe von anderen Fallkonstellationen angezeigt (Neutrale Auskunft).
Sie haben die Möglichkeit, diese Auskunft manuell überprüfen zu lassen. In diesem Fall prüft eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter, ob bei kritischer Würdigung aller Umstände nicht evtl. doch eine Auskunft gegeben werden kann. Im Vordergrund steht dabei aber die Prüfung, ob die gesuchte Person zweifelsfrei identifiziert werden kann. Eine Auskunft würde in diesem Fall immer per Post erteilt.
In unserem Online Service "Manuelle Nachbearbeitung nach vorheriger automatisierter Melderegisterauskunft" bitten wir Sie, die neutrale Auskunft hochzuladen. Die Gebühr von 5,00 Euro können Sie im Formular zahlen, es werden mehrere Online-Zahlungsmethoden angeboten (Giropay, Paypal, Kreditkarte).
Online Service "Manuelle Nachbearbeitung"
Antrag in Papierform
Möchten Sie dennoch einen Antrag in Papierform stellen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie vorab die Gebühr in Höhe von 11 Euro auf eines der Konten der Stadt Münster einzahlen.
Geben Sie bitte unbedingt folgendes an:
3933.0043.0000 Name, Vorname oder Firma
Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Einzahlungsbeleges Ihrer Anfrage bei. Anfragen ohne Zahlung können nicht bearbeitet werden.