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Bebauungsplanung
Gewerbegebiet Feldstiege: Planungsrecht soll geändert werden
Das Planungsrecht für das Gewerbegebiet zwischen Altenberger Straße und Feldstiege soll angepasst und langfristig gesichert werden. Ziel ist, dass sich Gewerbe und die geplante angrenzende Wohnbebauung südlich des Gebiets gut ergänzen. Das Planungsamt hat am Donnerstag, 16. Juli, zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 306 erforderlich. Die Informationsveranstaltung konzentrierte sich auf die Anpassung des bestehenden Gewerbegebiets. Das geplante Wohngebiet südlich der Feldstiege wird gesondert behandelt.
Erste Planunterlagen sind an dieser Stelle bis zum 7. August einsehbar. Zudem hängen sie im selben Zeitraum im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im Stadthaus 3 (Albersloher Weg 33) aus.
In diesem Zeitraum besteht zudem die Möglichkeit, die Präsentation der Veranstaltung einzusehen und online Stellungnahmen abzugeben.
- Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 306 (PDF; 5,26 MB)
- Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf (PDF; 163 KB)
- Präsentation | Informationsveranstaltung 16. Juli 2026 (PDF; 1,94 MB)


