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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Stadt Münster und eine zentrale Grundlage für die räumliche Entwicklung des Stadtgebiets. Er stellt für das gesamte Stadtgebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. Dazu gehören insbesondere Flächen für Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf, Grün- und Freiflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald sowie wichtige Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen.
Der FNP bildet zugleich den gesamtstädtischen Rahmen für die verbindliche Bauleitplanung. Bebauungspläne, die für einzelne Teilbereiche rechtsverbindliche Festsetzungen treffen, sind grundsätzlich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Flächennutzungsplan finden sich im Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere in den §§ 1, 5 und 8 BauGB.
Aktueller Planstand
Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster wurde zuletzt im Jahr 2004 für das gesamte Stadtgebiet fortgeschrieben. Näheres dazu findet sich unter Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2004. Seitdem wird er kontinuierlich an veränderte städtebauliche Zielsetzungen angepasst. Dies erfolgt insbesondere durch teilräumliche FNP-Änderungen sowie – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – durch Berichtigungen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen der Innenentwicklung.
Der heute maßgebliche Flächennutzungsplan besteht daher aus der Gesamtfortschreibung von 2004 einschließlich aller seitdem wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen. Die abgeschlossenen Verfahren sind unter Wirksame FNP-Änderungen dokumentiert.
Ändern sich die städtebaulichen Zielsetzungen für einen Teil des Stadtgebiets und stimmen diese nicht mehr mit den Darstellungen des FNP überein, kann eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich werden. Für die Änderung eines Bauleitplans gelten grundsätzlich die Vorschriften des Baugesetzbuchs über dessen Aufstellung (§ 1 Abs. 8 BauGB). Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann der FNP unter den Voraussetzungen des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Künftige räumliche Entwicklung Münsters
Neben dem Flächennutzungsplan sind für die zukünftige Siedlungs- und Freiraumentwicklung weitere räumliche Planungen und Konzepte von Bedeutung.
Der Regionalplan Münsterland legt auf übergeordneter Ebene Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Region fest. Die kommunale Bauleitplanung ist an die Ziele der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB).
Eine wichtige strategische Grundlage auf städtischer Ebene ist darüber hinaus das informelle Integrierte Flächenkonzept Münster (IFM). Es betrachtet die langfristige Entwicklung von Siedlungsflächen, Freiräumen und Flächen für erneuerbare Energien gemeinsam und zeigt Entwicklungsschwerpunkte und Potenzialflächen für die räumliche Entwicklung Münsters bis zum Jahr 2045 auf.
Der Flächennutzungsplan im Internet
- Flächennutzungsplan online: geo.stadt-muenster.de/stadtplanung
Im Verfahren befindliche FNP-Änderungen
Die hier aufgeführten FNP-Änderungsverfahren haben bereits den Stand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit oder den Stand der öffentlichen Auslegung erreicht.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
© Stadt Münster
Der geänderte Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg wurde vom 5. Januar bis einschließlich 5. Februar 2026 erneut öffentlich ausgelegt. Der abschließende Beschluss soll am 7. Oktober gefasst werden.
72. Änderung des Flächennutzungsplans
© Stadt Münster
Der Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Nördlich Stadthafen I wurde vom 5. Januar bis einschließlich 5. Februar 2026 veröffentlicht. Der abschließende Beschluss soll am 7. Oktober gefasst werden.
Veröffentlichung der 133. Änderung des Flächennutzungsplans
© Stadt Münster
Der Entwurf der 133. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Albachten im Bereich nordwestlich des Autobahnkreuzes Münster-Süd wird vom 24. August bis einschließlich 24. September veröffentlicht.
137. Änderung des Flächennutzungsplans
© Stadt Münster
Auf dem ehem. Autohausgelände in Münster-Nienberge sollen ein Lebensmitteldiscounter und eine Bäckerei im Erdgeschossbereich sowie Wohnen in den Obergeschossen entstehen. Auf einer Informationsveranstaltung am 29. April 2026 wurden erste Planungen vorgestellt.
145. Änderung des Flächennutzungsplans
© Stadt Münster
Auf Einladung des Stadtplanungsamtes fand am 28. April eine Informationsveranstaltung zur Errichtung eines Forschungsgewächshauses der Fraunhofer-Gesellschaft statt. Dort wurde über das weitere Verfahren sowie die Ziele und den voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens berichtet.
77. Änderung des Flächennutzungsplans
© Stadt Münster
Der Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Bereich Mauritz-Ost – Maikottenweg / B 51 / Graelbach wurde vom 9. März bis einschließlich 10. April 2026 veröffentlicht.
140. Änderung des Flächennutzungsplans
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Für den Bereich westlich der Westfalenstraße (gegenüber dem Hallenbad) im Stadtteil Hiltrup sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle wohnbauliche Nachverdichtung geschaffen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit war der Vorentwurf zur 140. Änderung des FNP vom 20. Oktober bis einschließlich 20. November 2025 einsehbar.
134. Änderung des Flächennutzungsplans
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Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit waren die Vorentwürfe zur 134. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 650 vom 22. September bis zum 24. Oktober 2025 einsehbar.
118. Änderung des Flächennutzungsplans
© Stadt Münster
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum geplanten neuen Sportpark Hiltrup-Ost fand am 7. Oktober 2025 eine Informationsveranstaltung statt.
116. Änderung des Flächennutzungsplans
© Stadt Münster
Auf Einladung des Stadtplanungsamtes fand am 8. September 2025 eine weitere Beteiligungsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
138. Änderung des Flächennutzungsplans
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit informierte das Stadtplanungsamt am 30. Januar 2025 über den geplanten Neubau einer modernen Pflege- und Betreuungseinrichtung am bestehenden Standort des Altenzentrums am Düesbergweg.
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125. Änderung des Flächennutzungsplans
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit informierte das Stadtplanungsamt am 6. November 2024 über den geplanten Bau einer kombinierten Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Gewinnung von erneuerbarer Wärme und Strom im Südosten von Mecklenbeck. Die Pläne konnten bis einschlieißlich 6. Dezember 2024 im Kundenzentrum des Stadthauses 3 eingesehen werden.
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130. Änderung des Flächennutzungsplans
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich zwischen dem Albersloher Weg, dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Lütkenbecker Weg und der Umgehungsstraße B51 fand vom 28. August bis zum 22. September 2023 statt.
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115. Änderung des Flächennutzungsplans
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 115. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Handorf – nördlich der Kötterstraße fand vom 13. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022 statt.
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101. Änderung des Flächennutzungsplans
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 101. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich der südlichen Erweiterung des Industriegebiets Hessenweg fand vom 7. Oktober bis 8. November 2021 statt.
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107. Änderung des Flächennutzungsplans
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 107. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich südlich Berdel fand am 2. November 2021 im Schulzentrum Wolbeck statt.
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Wirksame FNP-Änderungen
Die hier aufgeführten Flächennutzungsplanänderungen sind abgeschlossen.
Der Flächennutzungsplan wurde zuletzt geändert am 12. Juni 2026 durch die 111. Änderung.
136. Änderung des Flächennutzungsplans
Die 136. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster war eine Anpassung gemäß § 13 a (2) 2 Baugesetzbuch im Zusammenhang mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße.
126. Änderung des Flächennutzungsplans
Die 126. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster war eine Anpassung gemäß § 13 a (2) 2 Baugesetzbuch im Zusammenhang mit der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II: Coerde - Kiesekampweg - Neufassung
Änderungsverfahren
Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2004
Mit dem Beschluss zur ersten Offenlegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich der Stadt Münster (siehe Ratsvorlage 433/99 E1) hat der Rat am 09.06.1999 die Fortschreibung des FNP beschlossen. Die Fortschreibung des FNP baut auf den Grundzügen des FNP von 1981 und aller dazu durchgeführten und wirksam gewordenen, Änderungsverfahren auf. Die Fortschreibung wurde durch die Bezirksregierung Münster am 14.01.2004 genehmigt und ist seit dem 08.04.2004 wirksam.
- (Download) Planzeichnung - Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2004 (PDF; 18,02 MB) (nicht barrierefrei)
- (Download) Erläuterungsbericht - Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2004 (PDF; 10,07 MB)


