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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige Siedlungs- und Freiflächenentwicklung. Er stellt die Planungsziele für die nächsten Jahre in den wichtigsten Bereichen der Stadtentwicklung dar. Der Flächennutzungsplan beinhaltet als öffentlich diskutiertes Leitbild die zum Ausgleich gebrachten Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Politik und der Verwaltung. Er ist wichtige Grundlage für die Bebauungspläne, die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung in den Teilgebieten der Stadt Münster konkretisieren.
Zu den Inhalten des Flächennutzungsplans gehören im Wesentlichen Wohn-, Misch-, Gewerbe-, Industrie- und Gemeinbedarfsflächen, dazu Sondergebiete und Bereiche, die künftig bebaut oder umgenutzt werden können. Gebiete, die nicht bebaut werden sollen – wie zum Beispiel Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen – gehören ebenso zum Flächennutzungsplan wie die wichtigsten Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen.
- Erläuterungsbericht (PDF, 10.1 MB) zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan im Internet
- Flächennutzungsplan online: geo.stadt-muenster.de/stadtplanung
Änderungen des Flächennutzungsplans
In einem Flächennutzungsplan (FNP) werden viele unterschiedliche Planungsabsichten und Standortentscheidungen für das gesamte Stadtgebiet in einem Plan zusammengefasst. Gesetzliche Aufgabe des FNP ist die Darstellung, welche Art der Bodennutzung sich für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und aus den voraussehbaren Bedürfnissen einer Gemeinde ergeben.
Ändern sich die im FNP dargestellten Bedürfnisse oder städtebaulichen Zielsetzungen für eine Teilfläche des FNP, dann ist der FNP durch ein FNP-Änderungsverfahren teilräumlich entsprechend anzupassen. Zu einer FNP-Änderung gehören eine Planzeichnung, aus der die beabsichtigte Änderung der Plandarstellung ersichtlich ist, sowie eine textliche Begründung, in der Anlass und Ziele der FNP-Änderung erläutert werden.
Nachdem der Rat einer Gemeinde eine FNP-Änderung abschließend beschlossen hat, muss anschließend diese FNP-Änderung noch von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Durch die Veröffentlichung der Genehmigungsverfügung im Amtsblatt der Gemeinde wird die FNP-Änderung rechtswirksam und der FNP der Gemeinde stellt ab diesem Zeitpunkt für den betreffenden Teilraum den neuen Planinhalt dar.
Im Verfahren befindliche FNP-Änderungen
Die hier aufgeführten FNP-Änderungsverfahren haben bereits den Stand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit oder den Stand der öffentlichen Auslegung erreicht.
91. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Entwurf der 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Mauritz-Ost im Bereich Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße wurde vom 15. Juli bis zum 30. August 2024 veröffentlicht.
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133. Änderung des Flächennutzungsplans
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit informierte das Stadtplanungsamt am 15. Mai 2024 über die geplante Errichtung eines Energieparks am Autobahnkreuz Münster-Süd.
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117. Änderung des Flächennutzungsplans
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit informierte das Stadtplanungsamt am 20. März im Jovel über die geplante Nutzung der denkmalgeschützten Stahlkonstruktion des Gasometers.
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72. Änderung des Flächennutzungsplans
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Überplanung des ehemaligen Osmo-Geländes an der Hafennordseite waren die Planungsunterlagen bis zum 18. Dezember im Kundenzentrum des Stadthauses 3 einsehbar.
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88. Änderung des Flächennutzungsplans
Zwischen den Stadtteilen Berg-Fidel und Hiltrup plant die Stadt Münster den Neubau einer Feuer- und Rettungswache. Die Planentwürfe waren vom 28. September bis zum 30. Oktober 2023 im Kundenzentrum des Stadthauses 3 einsehbar.
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130. Änderung des Flächennutzungsplans
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich zwischen dem Albersloher Weg, dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Lütkenbecker Weg und der Umgehungsstraße B51 fand vom 28. August bis zum 22. September 2023 statt.
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116. Änderung des Flächennutzungsplans
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich östlich Heidestraße / Flaßkuhl fand am 13. Juni 2023 im ehemaligen Offizierskasino auf dem York-Gelände statt.
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115. Änderung des Flächennutzungsplans
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 115. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Handorf – nördlich der Kötterstraße fand vom 13. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022 statt.
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101. Änderung des Flächennutzungsplans
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 101. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich der südlichen Erweiterung des Industriegebiets Hessenweg fand vom 7. Oktober bis 8. November 2021 statt.
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107. Änderung des Flächennutzungsplans
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 107. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich südlich Berdel fand am 2. November 2021 im Schulzentrum Wolbeck statt.
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Offenlegung des Entwurfs der 77. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Maikottenweg / B 51 / Graelbach hat vom 8. März bis einschließlich dem 21. April 2021 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen.
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Offenlegung des Entwurfs der 42. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Münster-Mitte (Stadtteil Hafen) und Münster-Südost (Stadtteil Gremmendorf-West) im Bereich Stadthafen I / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg hat vom 19. März bis zum 4. Mai 2018 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen.
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Wirksame FNP-Änderungen
Die hier aufgeführten Flächennutzungsplanänderungen sind abgeschlossen.
Der Flächennutzungsplan wurde zuletzt geändert am 5. April 2024 durch die 43. Änderung.
113. Änderung des Flächennutzungsplans
Die 113. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster war eine Anpassung gemäß § 13 a (2) 2 Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 621: Nienberge - Vögedingplatz / Alhardstraße.
- Plan 113 (PDF, 2.12 MB)