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Bauleitplanung
Neues Quartier an der Westfalenstraße gegenüber dem Hallenbad
© Stadt Münster
Für den Planbereich im Stadtteil Hiltrup, westlich der Westfalenstraße (gegenüber dem Hallenbad), beabsichtigt die Stadt Münster mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 „Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad)” die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle wohnbauliche Nachverdichtung zu schaffen, um der hohen Nachfrage an Wohnraum zu begegnen und eine städtebaulich verträgliche Weiterentwicklung des Plangebiets sicherzustellen. Ein weiteres Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte und der Nahversorgungslage Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße.
Unter dem Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten soll gemäß dem aktuellen Planungsstand in Zukunft auf dieser Fläche in erster Baureihe zur Westfalenstraße ein so genanntes „Urbanes Gebiet“ (gemäß § 6a BauNVO) entstehen, welches eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss entlang der Westfalenstraße sichert. In den darüberliegenden Geschossen sind vorzugsweise Wohnnutzungen beabsichtigt. Im rückwärtigen Bereich ist ein „Allgemeines Wohngebiet“ (gemäß § 4 BauNVO) mit zweigeschossiger Bebauung in einer offenen Bauweise vorgesehen, die sich maßvoll in die bauliche Umgebung einfügt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 wird die 140. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) durchgeführt. Sie erfolgt in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 und bezieht darüber hinaus weitere angrenzende Flächen mit ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung waren die Vorentwürfe für die Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan vom 20. Oktober bis einschließlich 20. November 2025 einsehbar.


