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Flächennutzungsplan
Windenergieanlage am Autobahnkreuz Münster-Süd
Die Fa. Wind2B GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage am Autobahnkreuz Münster Süd. Ergänzend möchten die Stadtwerke eine Freiflächen-Solar-Anlage erstellen.
Hierfür muss der geltende Flächennutzungsplan (FNP) geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans wurden vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich 9. Januar 2026 auf dieser Seite veröffentlicht.
Die 133. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vom Rat der Stadt Münster am 20. Mai abschließend beschlossen. Als nächster Verfahrensschritt steht die Genehmigung der FNP-Änderung durch die Bezirksregierung Münster an. Liegt diese vor, kann die Änderung des Flächennutzungsplan durch die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster wirksam werden.
Beschlussvorlage Nr. V/0141/2026
Für den Bereich wird parallel das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 648 durchgeführt.


