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Bebauungsplanung
Südlich des Stadthafens I
Für den Bereich südlich des Stadthafens I sollen die Bauleitplanentwürfe die ansässigen Gewerbebetriebe und den Standort des Heizkraftwerks der Stadtwerke sichern. Zusätzlich bieten sie Erweiterungsoptionen in Form von neuen Grundstückszuschnitten oder Nutzungsmöglichkeiten an - zum Beispiel an der Kanalkante. Die Hafenspitze an der Kreuzung von Kanal und Stadthafen I soll eine öffentliche Grünfläche werden. Dieses Ziel hat 2022 das Werkstattverfahren zu den Münster-Modell-Quartieren hervorgebracht.
Die Unterlagen zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan Nr. 541 wurden vom 5. Januar bis zum 5. Februar 2026 erneut öffentlich ausgelegt. Zusätzlich konnten sie im Kundenzentrum des Stadthauses 3 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Bis zum Ende der Auslegungsfrist bestand die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung Münster Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Der Plan und die Begründung können online weiterhin eingesehen werden.
Geänderter Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 541
- Plan (PDF, 2.10 MB)
- Textliche Festsetzungen (PDF, 108 KB)
- Begründung (PDF, 14.2 MB)
Für den Bereich wird parallel das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.


