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Flächennutzungsplan
Südlich des Stadthafens I
Die Planung für die Südseite des Hafenbeckens umfasst den Bereich zwischen Stadthafen I, Albersloher Weg und Dortmund-Ems-Kanal und soll die ansässigen Gewerbebetriebe und den Standort des Heizkraftwerks der Stadtwerke sichern. Zusätzlich bietet er Erweiterungsoptionen in Form von neuen Grundstückszuschnitten oder Nutzungsmöglichkeiten an - zum Beispiel an der Kanalkante. Die Hafenspitze an der Kreuzung von Kanal und Stadthafen I soll eine öffentliche Grünfläche werden. Dieses Ziel hat 2022 das Werkstattverfahren zu den Münster-Modell-Quartieren hervorgebracht.
Die Unterlagen zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan Nr. 541 wurden vom 5. Januar bis zum 5. Februar 2026 erneut öffentlich ausgelegt. Zusätzlich konnten sie im Kundenzentrum des Stadthauses 3 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der abschließende Beschluss zur 42. FNP-Änderung soll vom Rat der Stadt Münster am 7. Oktober gefasst werden.
- Beschlussvorlage V/0439/2026
Für den Bereich wird parallel das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 durchgeführt.


