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Bebauungsplanung
Neues Wohngebiet am Maikottenweg
Zwischen der B51 und dem Dortmund-Ems-Kanal sowie nördlich der Straße Zum Guten Hirten ist ein neues Baugebiet mit rund 280 Wohnungen geplant. Die in der Umgebung vorhandene bauliche Struktur aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern soll dabei weitergeführt werden, damit sich das neue Quartier am Ortsrand von St. Mauritz stimmig in die Umgebung einfügt.
Die Unterlagen zur 77. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan Nr. 589 sind vom 9. März bis einschließlich 10. April über diese Seite abrufbar. Zusätzlich können sie im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Montag bis Donnerstag 8–16 Uhr, Freitag 8–13 Uhr).
Bis zum Ende der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung Münster Stellungnahmen zur Planung abzugeben – schriftlich, per E-Mail, zur Niederschrift oder über das Onlineformular. Für eine persönliche Beratung und bei weiteren Fragen steht das Stadtplanungsamt telefonisch unter 0251/4 92-61 95 zur Verfügung.
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 5 vom 6. März 2026
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 589
- Plan (PDF, 3.27 MB)
- Textliche Festsetzungen (PDF, 123 KB)
- Begründung (PDF, 8.78 MB)
Fachgutachten und Stellungnahmen
Externe PDF-Dateien (nicht barrierefrei)
Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen
- Verkehrsuntersuchung (PDF, 1.12 MB)
- Altlastenuntersuchung (PDF, 11.3 MB)
- Baugrundgutachten (PDF, 5.30 MB)
- Verkehrstechnische-Untersuchung (PDF, 11.0 MB)
- Fachbeitrag Schallschutz (PDF, 11.1 MB)
- Artenschutz Stufe II (PDF, 14.7 MB)
Stellungnahmen von Behörden
Stellungnahmen der Bezirksregierung Münster vom 16. Mai 2018 und 22. März 2021 – Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 LPlG
- Bezirksregierung Münster (PDF, 5.28 MB)
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 77. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 589 (Beteiligungszeitraum: 5. Februar bis 8. März 2019), aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 77. FNP-Änderung (Beteiligungszeitraum: 8. März bis 21. April 2021) und aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 589 (Beteiligungszeitraum: 21. Juli bis 29. August 2025).
- Straßenverkehrsbehörde (PDF, 1.30 MB)
- Feuerwehr (PDF, 1.91 MB)
- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (PDF, 323 KB)
- Tiefbauamt (PDF, 3.99 MB)
- Städtischen Denkmalbehörde/Bodendenkmalpflege (PDF, 83.3 KB)
- LWL-Archaeologie (PDF, 3.07 MB)
- Landesbetrieb Wald und Holz (PDF, 3.97 MB)
- Landesbetrieb Straßenbau NRW (PDF, 5.85 MB)
- NABU Münster (PDF, 5.41 MB)
- Stadtnetze (PDF, 6.10 MB)
- Landwirtschaftskammer (PDF, 16.9 KB)
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
- Niederschrift der Bürgeranhörung (PDF, 937 KB)
- Einzelstellungnahmen (PDF, 5.01 MB)
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 77. Flächennutzungsplan-Änderung (Beteiligungszeitraum: 08. März bis 21. April 2021)
- Einzelstellungnahmen (PDF, 3.04 MB)
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 589 (Beteiligungszeitraum: 21. Juli bis 29. August 2025).
- Einzelstellungnahmen (PDF, 6.24 MB)
Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme
77. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Entwurf der 77. Flächennutzungsplan-Änderung befindet sich auf der zugehörigen Internetseite. Zu diesem Bauleitplanverfahren kann ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben werden.


