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Einzelhandelskonzept
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (Fortschreibung 2018)
Fachlich verantwortet und federführend betreut wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster vom Stadtplanungsamt. Für die inhaltliche und prozessuale Begleitung des Prozesses zur Konzeptfortschreibung war das Büro Stadt und Handel aus Dortmund beauftragt. Die relevanten Behörden und Organisationen des Einzelhandels waren in Form eines begleitenden Facharbeitskreises in die Erarbeitung der Inhalte und Bausteine des Konzepts eingebunden. Der Arbeitskreis setzte sich, neben Vertretern der Stadtverwaltung, der Wirtschaftsförderung Münster GmbH und Münster Marketing, aus Vertretern der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handwerkskammer Münster, des Handelsverbandes NRW Westfalen-Münsterland e.V., der Bezirksregierung Münster und der "ISI - Initiative Starke Innenstadt Münster" zusammen.
Neben dem übergeordneten Ziel der Erhaltung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion Münsters stehen die städtebaulich-funktionale Sicherung und Entwicklung der Innenstadt sowie der Stadtbereichs-, Stadtteil- und Nahversorgungszentren im Vordergrund des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Ebenso kommt der Sicherung und Stärkung der Nahversorgung in den städtebaulich integrierten Nahversorgungslagen ein hoher Stellenwert zu. Das Konzept enthält zudem Regelungen zur Vermeidung strukturell unverträglicher und planerisch nicht gewünschter Einzelhandelsentwicklungen an dezentralen Standorten außerhalb des Zentrensystems. Mit der Fortschreibung 2018 besteht auch weiterhin eine strategische Grundlage für die konsequente Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Digitalisierung und der Corona-Pandemie wird sich die nächste Konzeptfortschreibung verstärkt mit dem dadurch beschleunigten Transformationsprozess der Zentren und den Konsequenzen für den stationären Einzelhandel befassen müssen.