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Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Fortschreibung 2024 / 2025 / 2026
Hintergrundinformationen
Die Konzeptfortschreibung ist notwendig, um die Zielsetzungen und Regelungen des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Fortschreibung 2018) mit Blick auf die
- zwischenzeitlich veralteten Datengrundlagen aus den Jahren 2015/2016 (Einwohner, Einzelhandelsbestand, Kaufkraft etc.)
- starke Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung in Verbindung mit der erforderlichen Weiterentwicklung der Zentren- und Standortstruktur inklusive der Neuausweisung von Nahversorgungsstandorten
- feststellbare rückläufige Flächennachfrage des stationären Einzelhandels
- Digitalisierung in Verbindung mit den veränderten Konsumgewohnheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher
- Entwicklung der Handelsunternehmen (Betriebsformenwandel, Standorte und Vertriebskanäle, ganzheitliche Marktbearbeitungsstrategien)
- Überprüfung des Zentren- und Standortsystems (City/Innenstadt, Stadtbereichs-, Stadtteil- und Nahversorgungszentren, Nahversorgungslagen, Sonderstandorte)
- aktuellen Rechtsgrundlagen und Rechtsprechungen
- Bewertung der Auswirkungen der ineinander übergehenden Krisen (u.a. Covid-19-Pandemie, Ukraine-Krieg i.V. mit Energiepreisexplosion, Inflation, Nahostkonflikt, Fachkräftemangel, etc.) auf die Zentren und den stationären Einzelhandel
zu überprüfen, ggf. zu modifizieren und weiterzuentwickeln.
Im Vordergrund der Konzeptfortschreibung steht die Überprüfung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts und nicht eine komplette Neuaufstellung bzw. -formulierung.
Hauptbestandteile der Konzeptfortschreibung sind eine Vollerhebung der Einzelhandelslandschaft im gesamten Stadtgebiet, die Erarbeitung einer Markt- und Standortanalyse mit Darstellung der Handlungsbedarfe für die Fortentwicklung des Einzelhandelsstandortes Münster, die Überprüfung und ggf. Modifikation bzw. Weiterentwicklung des Zielsetzungen des Konzepts, des Zentren- und Standortsystems (zentrale Versorgungsbereiche, Nahversorgungslagen, Sonderstandorte), des Nahversorgungskonzepts (inklusive Funktion und Bedeutung der Wochenmärkte), der Sortimentsliste und der Entwicklungs- und Steuerungsleitsätze zum Einzelhandel in Münster. Das fortgeschriebene Konzept soll in diesem Kontext (weiterhin) sowohl die Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben als auch für die einzelhandelsbezogene Bauleitplanung bilden.
Das Büro Stadt und Handel aus Dortmund, das bereits auch die 2. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster (Fortschreibung 2018) begleitet hat, führt auch die aktuelle Fortschreibung durch. Die Fortschreibung wird in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Münster, Münster Marketing sowie unter Einbindung der relevanten behördlichen und institutionellen Akteure des Einzelhandels in Münster erfolgen. Ebenso ist eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Als eine der ersten Arbeiten im Zuge der Konzeptfortschreibung hat das Büro Stadt und Handel im Zeitraum von August bis Oktober 2024 eine vollständige und sortimentsgenaue Erhebung der Einzelhandelsbetriebe in Münster durchgeführt, gefolgt von einer Online-Umfrage der Münsteranerinnen und Münsteraner sowie Besucherinnen und Besucher zu ihrem Einkaufsverhalten im Februar 2025.
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Zu den vollständigen Ergebnissen der Online-Umfrage:
Auswertung der Online-Beteiligung (Stand: 23.5.2025) (PDF, 7.93 MB)
Aufbauend auf den Ergebnissen der Analysephase und der Online-Partizipation wurden im nächsten Schritt zusammen mit einem Facharbeitskreis die wesentlichen inhaltlichen Bausteine für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erarbeitet. Im Kern ging es dabei um die Überprüfung und Fortschreibung des räumlich-funktionalen Einzelhandelskonzepts mit den Bestandteilen: Zentren- und Standortkonzept, Nahversorgungskonzept, Münsteraner Sortimentsliste und Steuerungsleitsätze. Der Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ist Anhang einer Vorlage für die politischen Gremien.
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Link zur Vorlage mit weiteren Informationen im Ratsinformationssystem:
Vorlage V/0237/2025: "Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts“