Beruflicher Wiedereinstieg

Panoramasicht auf Münster, in Richtung Süden
Bildrechte: Stadt Münster / Marc Geschonke

Bei einem Arbeitgebenden

Eine betriebliche Maßnahme, also ein Praktikum in einem Betrieb, wird für die Dauer von bis zu sechs Wochen durch das Jobcenter gefördert. Im Praktikum können Sie überprüfen, ob Sie für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit beruflich geeignet sind. Wenn Sie schon länger arbeitslos waren, kann ein Praktikum den Einstieg in den Arbeitsalltag erleichtern und gleichzeitig Gelegenheit bieten, Fachkenntnisse aufzufrischen.  Wenn Sie noch keinen konkreten Betrieb für ein Praktikum gefunden haben, können Sie einen Gutschein für eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber erhalten. 

Bei einem Träger

Das Jobcenter Münster bietet Ihnen Maßnahmen in Kooperation mit zertifizierten Bildungsträgern an. Ziele der Teilnahme:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Stellenmarkt,
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.

Innerhalb dieser Maßnahmen können auch betriebspraktische Anteile bei einem Arbeitgeber bis zu einer Dauer von sechs Wochen durchgeführt werden. Für die Organisation und Durchführung ist immer ein Maßnahmeträger verantwortlich. Wenn Ihr Jobcoach aktuell keine passende Maßnahme im Angebot hat, können Sie einen Gutschein erhalten, der bei zertifizierten Maßnahmeträgern eingelöst wird.

 

Bei einer privaten Arbeitsvermittlung

Nicht nur das Jobcenter, auch private Arbeitsvermittlungen bemühen sich, Arbeitslose in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der private Anbieter ein Honorar. Um die Dienste einer privaten Arbeitsvermittlung kostenlos in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen so genannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Sie können diesen Gutschein bei Ihrem Jobcoach im Jobcenter Münster beantragen. 

Ihr Jobcoach prüft, ob sich durch eine private Vermittlung Ihre Chancen auf den Einstieg ins Erwerbsleben deutlich verbessern, ob also die Übernahme der Vermittlungsvergütung eine sinnvolle Förderung ist. Den Träger der privaten Arbeitsvermittlung können Sie frei wählen – vorausgesetzt, der Anbieter hat eine Zulassung.

Anlaufstellen