FAQ zum Jobcenter, zu Arbeit und Grundsicherung

Panoramasicht auf Münster, in Richtung Süden
Bildrechte: Stadt Münster / Marc Geschonke

Anspruch und Antrag

Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?

Sie haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können und in Deutschland leben. Außerdem dürfen keine vorrangigen Ansprüche auf andere Leistungen bestehen.

Welche Rolle spielt mein Alter bei der Grundsicherung?

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben. Außerdem beeinflusst das Alter die Höhe des Regelbedarfs.

Muss ich Grundsicherung beantragen oder wird es automatisch gezahlt?

Grundsicherung wird nur auf Antrag gezahlt. Sie müssen sich beim Jobcenter melden und einen Antrag stellen. Das ist auch online möglich.

Wann wird Grundsicherung ausgezahlt?

Die Grundsicherung wird monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.

Wird Grundsicherung rückwirkend gezahlt?

Nein, Grundsicherung wird nicht rückwirkend gezahlt. Die Leistungen erhalten Sie erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

Ich möchte Grundsicherung beantragen. Darf ich Erspartes haben oder muss ich es aufbrauchen?

Sie müssen Erspartes aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beantragen. Es gibt jedoch sogenannte Freibeträge. Das sind Beträge, die Sie und die Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft behalten dürfen. Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Lebensalter: 

Alter Höhe des Freibetrags
bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres5.000 €
ab dem 21. Lebensjahr10.000 €
ab dem 41. Lebensjahr12.500 €
ab dem 51. Lebensjahr15.000 €

Zählt selbstgenutztes Wohneigentum als Vermögen?

Nein, selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe wird nicht angerechnet. Es bleibt beim Vermögen unberücksichtigt.

Muss ich mein Auto verkaufen, um Grundsicherung zu erhalten?

Ein angemessenes Auto wird nicht als Vermögen angerechnet. Es darf einen Wert von 15.000 Euro nicht überschreiten.

Ich gehe arbeiten, aber mein Einkommen reicht nicht für den Lebensunterhalt aus. Kann ich zusätzlich Grundsicherung erhalten?

Ja, Grundsicherung können Sie erhalten, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken. Voraussetzung ist, dass Sie hilfebedürftig sind. Ihr Einkommen wird dabei angerechnet.

Ich erhalte Arbeitslosengeld, doch es reicht nicht aus. Kann ich zusätzlich Grundsicherung erhalten?

Ja, wenn Ihr Arbeitslosengeld nicht ausreicht und Sie hilfebedürftig sind, können Sie Grundsicherung erhalten. Dabei wird das Arbeitslosengeld als Einkommen angerechnet.

Ich erhalte Arbeitslosengeld, doch der Bezug läuft aus. Was muss ich tun?

Sie sollten rechtzeitig vor dem Ende des Arbeitslosengeldes einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Ich habe Kinder, die Kindergeld erhalten. Wird das Kindergeld der Grundsicherung angerechnet?

Ja, Kindergeld zählt als Einkommen. Es wird bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt.

Ich bin unter 25 Jahre alt und lebe bei meinen Eltern, die Grundsicherung beziehen. Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?

Ja, auch Kinder und junge Menschen können Grundsicherung erhalten. Sie werden im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Alltag und Pflichten

Was bedeuten die Mitwirkungspflichten für mich?

Sie müssen aktiv daran mitwirken, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden, zum Beispiel durch Bewerbungen oder Teilnahme an Maßnahmen. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann die Grundsicherung gekürzt werden. Die Kürzungen sind gesetzlich geregelt.

Was ist ein Kooperationsplan?

Ein Kooperationsplan ist ein gemeinsam mit dem Jobcenter erstellter Fahrplan. Darin werden Ziele, nächste Schritte und Unterstützungsangebote festgelegt. Er ist rechtlich unverbindlich und dient der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Werden Absprachen ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, kann es zu Leistungsminderungen kommen.

Bekomme ich Unterstützung bei der Jobsuche?

Ja, das Jobcenter unterstützt Sie bei der Arbeitssuche und Qualifizierung. Ziel ist, dass Sie möglichst schnell wieder selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Ich wohne in einer Wohngemeinschaft. Sind meine Mitbewohner und ich eine Bedarfsgemeinschaft?

Eine WG mit Personen, mit denen Sie nicht verwandt oder verschwägert sind, gilt nicht als Bedarfgemeinschaft. 

Was ist der Regelbedarf bei der Grundsicherung?

Der Regelbedarf ist ein monatlicher Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt. Er deckt grundlegende Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung und Körperpflege ab.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf?

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr werden die tatsächlichen Wohnkosten (ohne Heizkosten) übernommen.

 

Was passiert, wenn ich Termine beim Jobcenter verpasse?

Bei Meldeversäumnissen kann Ihr Regelbedarf gekürzt werden. Die Kürzung beträgt in der Regel 10 Prozent für einen Monat.

Kann ich in den Urlaub fahren wenn ich Grundsicherung beziehe?

Beim Bezug von Grundsicherung müssen Sie längere Abwesenheiten mit dem Jobcenter abklären. Erst nach der Zustimmung dürfen pro Kalenderjahr höchstens drei Wochen abwesend sein und verreisen. 

Weitere Hilfen

Ich bin schwanger, habe ich Anspruch auf mehr Geld- und Sachleistungen?

Ja, werdende Mütter können ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf erhalten. Zusätzlich sind einmalige Leistungen, etwa für Erstausstattung bei Geburt, möglich. Sprechen Sie dafür mit Ihrer Leistungssachbearbeitung. 

Gibt es zusätzliche Leistungen neben dem Regelbedarf?

Ja, es gibt Mehrbedarfe in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Behinderung. Außerdem sind einmalige Leistungen, etwa für Erstausstattungen, möglich. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre Leistungssachbearbeitung. 

Welche Leistungen umfasst Bildung und Teilhabe?

Die Leistungen umfassen Schulbedarf, gemeinsames Mittagessen in Schule oder Kita, Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bei schulischen und sozialen Aktivitäten.

Ich habe eine hohe Nachzahlung zu leisten für Strom und/oder Heizung. Was kann ich tun?

Sie können beim Jobcenter einen Zuschuss (bei Heiz- und Nebenkostennachzahlungen) oder ein Darlehen (bei Stromkostennachzahlungen) beantragen. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und kann ihn im Einzelfall bewilligen. Bitte beachten Sie, dass das Darlehen später zurückgezahlt werden muss. 

Kann ich finanzielle Hilfe für den Schulbedarf meiner Kinder erhalten?

Ja, Schüler*innen erhalten finanzielle Unterstützung für Schulmaterialien wie Schulranzen, Hefte oder Sportbekleidung. Dafür werden zum 1. August 130 Euro und zum 1. Februar 65 Euro ausgezahlt.

Kann ich weitere finanzielle Unterstützung erhalten?

Ja, in bestimmten Fällen können Sie einmalige Leistungen beantragen. Beispiele sind Erstausstattung für Wohnung oder Geburt.

Wie hoch ist ein mögliches Darlehen vom Jobcenter?

Das Darlehen entspricht dem konkreten Bedarf. Es wird nur gewährt, wenn der Bedarf unabweisbar ist und nicht aufgeschoben werden kann.

Anlaufstellen