Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Panoramasicht auf Münster, in Richtung Süden
Bildrechte: Stadt Münster / Marc Geschonke
Zwei Personen sitzen an einem Tisch sich gegenüber. Vor ihnen liegt ein Papier, daneben steht ein Laptop und ein Taschenrechner.
Bildrechte: Stadt Münster / Yannic Werremeier

Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Wenn die Vermittlungschancen deutlich gesteigert werden können, unterstützt das Jobcenter Arbeitssuchende bei der beruflichen Weiterbildung. 
Arbeitsgelegenheiten
Einstiegsgeld
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
Vermittlungsbudget

Früher waren Menschen häufig von der Ausbildung bis zur Rente in ein und demselben Beruf und oft auch Betrieb tätig. Heute ist ein derart geradliniger Lebenslauf eher selten. Nicht nur der technische Fortschritt führt zu ständig wachsenden Anforderungen im beruflichen Alltag. Weiterbildung und Qualifikation sind Voraussetzung, um im Arbeitsalltag Schritt halten zu können. Wer im Berufsleben eine längere Pause einlegen musste, ist für den Wiedereinstieg häufig darauf angewiesen, zunächst auf aktuellen Stand zu kommen, Wissenslücken zu schließen und sich weiter zu qualifizieren. Das Jobcenter Münster setzt gezielt auf arbeitsmarktnahe Weiterbildung. Aufgrund des steigenden Fachkräftebedarfs werden auch künftig individuelle Weiterbildungen und Umschulungen in den unterschiedlichsten Berufsfeldern gefördert.

Fördervoraussetzungen

Das Jobcenter Münster fördert Ihre berufliche Weiterbildung, wenn dadurch Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessert werden und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, Sie nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedern zu können. Hierbei werden Ihre Fähigkeiten, Ihr beruflicher Werdegang und Ihre Vorkenntnisse sowie Ihre persönliche körperliche und geistige Eignung berücksichtigt. Von Bedeutung ist auch Ihre Bereitschaft zur Mobilität.

Kosten

Das Jobcenter kann Ihnen die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehenden Kosten erstatten. Hierzu gehören:

  • Lehrgangskosten und Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung,
  • Fahrkosten,
  • Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
  • und Kosten für die Betreuung von Kindern.

Für die Zeit einer geförderten Weiterbildung werden die Leistungen zur Grundsicherung weitergezahlt, solange die Voraussetzungen für diese Leistungen vorliegen.

Wichtig: Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet das Jobcenter Münster unter Berücksichtigung der individuellen und arbeitsmarktbezogenen Fördervoraussetzungen. Sprechen Sie Ihre Jobcoachin oder ihren Jobcoach also auf jeden Fall vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme an, um gemeinsam das Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu klären.

Anlaufstellen