Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Das Jobcenter schreibt laufend Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 16 (1) Sozialgesetzbuch II i. V. m. § 45 Sozialgesetzbuch III aus, für die sich interessierte Träger bewerben können. Die Ausschreibungen werden vom Amt „Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement“ der Stadt Münster veröffentlicht. Für Informationen zu laufenden Ausschreibungen ist immer und ausschließlich das Amt „Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement“ zuständig.
Arbeitsgelegenheiten
Langzeitarbeitlose können in eine zeitlich befristete Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Durch die Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängt oder verhindert werden. Die Arbeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und müssen darüber hinaus im öffentlichen Interesse liegen. Als Anbieter dieser Beschäftigungsmöglichkeit kommen vor allem öffentlich-rechtliche und private gemeinnützige Träger in Frage. Hauptziel der Maßnahme, für die eine Aufwandsentschädigung von 2 Euro pro Stunde gezahlt wird, ist die Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt und die Förderung ihrer sozialen Integration. Gleichzeitig ist eine Arbeitsgelegenheit ein Instrument, die Teilnahme am Arbeitsleben wieder einzuüben und auch Eignungsschwerpunkte festzustellen.
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Gesundheit und Arbeit
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen kooperieren im Rahmen des bundesweiten Programms „teamw( )rk für Gesundheit und Arbeit“. Gemeinsames Ziel ist, die Gesundheit erwerbsloser Menschen zu erhalten und zu stärken, ihre Lebensqualität zu verbessern und gleichzeitig den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Denn anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein Risikofaktor für die Gesundheit und gesundheitliche Einschränkungen wiederum erschweren die berufliche Eingliederung.
Das Programm „teamw( )rk für Gesundheit und Arbeit“ ist ein gemeinschaftliches Angebot vom Bündnis für Gesundheit der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Bündnis), der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Deutschen Landkreistages (DLT), des Deutschen Städtetages (DST) sowie der Jobcenter. Vor Ort in Münster kooperiert das Jobcenter eng mit den dort ansässigen Bildungsträgern und Netzwerkpartnern. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des GKV-Bündnisses für Gesundheit: GKV-Bündnis für Gesundheit: Arbeits- und Gesundheitsförderung
Mitmachen
Möchten Sie sich als Bildungsträger oder Beratungsstelle an dem Programm beteiligen oder Präventionskurse zum Thema Gesundheit für arbeitslose Menschen anbieten? Nur die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Teilnehmergewinnung sind hierbei von Ihnen zu organisieren. Um alles andere kümmert sich die Team Gesundheit GmbH. Oder sind Sie Präventionskursträger nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und möchten arbeitslose Menschen unterstützen, ein gesünderes Leben zu führen? Was können die Bildungsträger in diesem Fall tun?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen: Michaela Robert 02 51/4 92-91 82, Robert@stadt-muenster.de.
Je mehr Bildungsträger*innen und Netzwerkpartner*innen mitmachen, desto mehr Gesundheitsförderung kann ermöglicht werden.