Angemessenheitsgrenzen
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, werden die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung übernommen, soweit diese Kosten angemessen sind.
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die Kosten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses (Nettokaltmiete = Grundmiete und Nebenkosten) darüber hinaus auch dann übernommen, soweit diese nicht mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die abstrakt als angemessen geltenden Aufwendungen (sogenannte „Karenzzeit“).
In der Karenzzeit können im Einzelfall höhere Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen.
Nach Ablauf der Karenzzeit sind Aufwendungen der Unterkunft, die den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Die Angemessenheitsgrenzen werden von der Stadt Münster auf Grundlage des qualifizierten Mietspiegels, des Betriebskostenspiegels bzw. des Heizkostenspiegels festgelegt. Die Angemessenheitsgrenze wird in Form einer Bruttokaltmiete (Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser) angegeben.
Seit 1. September 2025 gelten für das Stadtgebiet Münster folgende Werte:
| Anzahl der Personen im Haushalt | Wohnflächenobergrenzen in den Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) NRW | Gesamtbetrag aus angemessener Kaltmiete plus angemessener Nebenkosten |
|---|---|---|
| 1 | 50 m² | 594,00 Euro |
| 2 | 65 m² | 746,20 Euro |
| 3 | 80 m² | 891,20 Euro |
| 4 | 95 m² | 1.063,05 Euro |
| 5 | 110 m² | 1.239,70 Euro |
| 6 | 125 m² | 1.422,50 Euro |
| 7 | 140 m² | 1.603,00 Euro |
| ab 8 | Einzelfallentscheidung | Einzelfallentscheidung |
Diese Information ersetzt nicht die konkrete Prüfung des Einzelfalles. So kann unter anderem die Einhaltung der Mietpreisbremse geprüft werden, die der Gesetzgeber eingeführt hat. Für eine erste Einschätzung können Sie den den Online-Mietpreisrechner des Jobcenters nutzen.
Holen Sie sich vor der Wohnungsanmietung möglichst eine Zusicherung vom Jobcenter ein. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Thema Umzug.
Überschreitung der angemessenen Miete
Nach Ablauf der Karenzzeit (in der Regel ein Jahr nach Beginn des Leistungsbezuges) sind Sie nach schriftlicher Aufforderung durch das Jobcenter verpflichtet, Ihre Kosten auf die angemessene Miete durch Wohnungswechsel oder Untervermietung zu senken.
Dieser Verpflichtung müssen Sie innerhalb einer Frist, die unter Beachtung Ihrer persönlichen Situation, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate, festgesetzt wird, nachkommen. Gelingt es Ihnen trotz umfassender Wohnungs- und Untermietersuche innerhalb der gesetzten Frist nicht, die Mietkosten zu senken, kann die Frist verlängert werden.
Ihre Bemühungen müssen Sie mit geeigneten Nachweisen belegen:
Beim Amt für Wohnungswesen beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Außerdem sind sie verpflichtet, sich regelmäßig auf geeignete Wohnungsangebote in den Tageszeitungen und Stadtblättern zu bewerben und hierüber nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen beziehungsweise Belege zu sammeln und diese monatlich dem Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
Eine beabsichtigte Untervermietung weisen Sie mit von Ihnen aufgesetzten Annoncen (z. B. in Anzeigenblättern, Internet) nach. Eine Untervermietung belegen Sie durch den Untermietvertrag und die schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass ihm das Untermietverhältnis bekannt ist.
Nach Ablauf der Frist und wenn keine Verlängerung gewährt werden kann, wird nur noch der angemessene Betrag übernommen.
Mietschulden für eine Wohnung mit unangemessenen Kosten werden nicht übernommen – in diesem Fall droht Ihnen der Verlust der Wohnung durch Kündigung oder Räumungsklage.
Grundsicherung und Umzug
Wenn Sie Grundsicherung beziehen und umziehen wollen, müssen Sie verschiedene Dinge beachten.
Grundsicherung und Umzug
Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung und Wohnen
Antrag auf finanzielle Unterstützung bei Heizkostennachforderungen oder gestiegenen Abschlagszahlungen
Personen, die aufgrund der aktuellen Preiserhöhungen nicht in der Lage sind, ihre Heizkosten zu bezahlen, können beim Jobcenter einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Geprüft werden kann die Übernahme einer Heizkostennachzahlung oder ob mit erhöhter Abschlagsanforderung ein ergänzender Leistungsanspruch besteht. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei, damit eine schnelle Prüfung des Antrags möglich ist:
- vollständige aktuelle Heizkostenabrechnung oder aktuelle Abschlagsanforderung Ihres Vermieters oder Energieversorgers
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, etc.)
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss im Monat der Fälligkeit der Zahlung oder Nachzahlung gestellt werden. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Jobcoachin oder Ihren Jobcoach.
Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte
Die aktuell steigenden Stromkosten stellen vor allem Personen mit wenig Einkommen vor finanzielle Herausforderungen. Dabei kann jede und jeder mit einfachen Mitteln Strom und somit auch Geld sparen. Tipps und Hilfen zum Stromsparen bietet die Energieberatung der Caritas für Haushalte mit geringem Einkommen. In Münster kooperiert der städtische Caritasverband mit dem Jobcenter und den Stadtwerken und bietet einen kostenlosen Stromspar-Check an. Dort bekommen Sie Tipps, wie Sie Ihre Stromkosten mit einfachen Mitteln senken können.