Menschen mit Behinderung und Arbeitssuche

Panoramasicht auf Münster, in Richtung Süden
Bildrechte: Stadt Münster / Marc Geschonke
Nahaufnahme von den Beinen einer Person, die auf Krücken einen Flur entlanggeht.
Bildrechte: Stadt Münster / Yannic Werremeier

Hilfen für Menschen mit Behinderung

Im Jobcenter der Stadt Münster arbeiten speziell geschulte Jobcoachinnen und Jobcoaches in den einzelnen Niederlassungen, um sich um die besonderen Bedürfnisse für Menschen mit Behinderung und Gleichgestellten bei der Arbeitsmarktintegration zu kümmern.

Berufliche Rehabilitation

Menschen, die länger als sechs Monate erkranken oder dauerhaft gefährdet sind zu erkranken, können Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, also zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, erhalten. Die Erkrankungen können körperlicher, geistiger und seelischer Art sein. Leistungen der beruflichen Rehabilitation sollen die Arbeitsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen. Trägerinnen und Träger der beruflichen Rehabilitation können zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherungen, aber auch Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger sein.

Bei einem dieser Träger*innen wird der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Wenn der Träger oder die Trägerin den Rehabilitationsbedarf feststellt, werden die Leistungen festgelegt. Das können die Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen, Hilfen zur Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes oder auch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sein. Bitte informieren Sie Ihre Jobcoachin oder Ihren Jobcoach, sobald Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben und halten Sie uns über die Entscheidung auf dem Laufenden.

Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit 

Gleichstellung

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich die gleichen Nachteilsausgleiche wie schwerbehinderte Menschen:

  • besonderer Kündigungsschutz,
  • besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste.

Gleichgestellte erhalten aber keinen Zusatzurlaub, keine unentgeltliche Beförderung und auch keine besondere Altersrente.

Informationen zur Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit 

Fördermöglichkeiten

Menschen mit einer Behinderung oder Rehabilitierende haben besondere Herausforderungen bei der Suche nach Arbeit. Das Jobcenter unterstützt sie dabei, passende Stellen zu finden und bietet zusätzliche Fördermöglichkeiten. Neben den besonderen Hilfen können selbstverständlich allgemeinen Fördermöglichkeiten beantragt werden, wie die Erstattung von Kosten für Bewerbungen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Einstiegsgeld, die Förderung der Berufsausbildung oder die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Wichtig: Alle Förderungen werden nur auf Antrag gewährt. Bei Fragen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Jobcoachin oder Ihren Jobcoach. 

Wichtig: Die Förderungen richtigen sich nur an Arbeitsuchende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, Arbeitsuchende mit einem Grad der Behinderung von 30 bis unter 50, die „gleichgestellt“ sind und Arbeitsuchende, die anerkannte Rehabilitanden sind.

Probebeschäftigung

Eine befristete Probebeschäftigung ist möglich, wenn sich dadurch die Chancen für eine dauerhafte Beschäftigung verbessern. Es wird das volle Bruttogehalt zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für eine Dauer von bis zu drei Monaten übernommen.

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung

Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung betragen bis zu 60 Prozent für behinderte und bis zu 80 Prozent für schwerbehinderte Menschen. Die Berechnung erfolgt nach der monatlichen Ausbildungsvergütung des dritten Ausbildungsjahres (einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages des Arbeitgebers).

Zuschüsse zu den Lohnkosten

Dazu zählen Eingliederungszuschüsse, die anfängliche Minderleistungen bei Einarbeitung, bei erschwerter Arbeitsvermittlung und bei älteren Arbeitnehmern kompensieren. Für behinderte Menschen ist eine erweiterte, spezifische Förderung vorgesehen. Die Höhe und Dauer des Zuschusses richtet sich jeweils nach dem Einzelfall.

Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung

Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung umfassen verschiedene beruflichen Reha-Maßnahmen in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen (Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke). Schwerbehinderten wird ein spezielles „Jobcoaching“ zur Unterstützung ihrer beruflichen Eingliederung angeboten.

Weiterführende Informationen

In Münster und Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Instituitonen und Anbieterinnen und Anbieter, die Menschen mit Behinderungen helfend zur Seite stehen.
Die Arbeitsgemeinschaft „Die Deutschen Berufsförderungswerke” helfen und unterstützen bei der Neuorientierung nach Krankheit oder Unfall.
Das Informationsportal des Landes NRW gibt einen Überblick zu Angeboten zur Inklusion auf Landesebene.

Anlaufstellen