Arbeitsvermittlung

Panoramasicht auf Münster, in Richtung Süden
Bildrechte: Stadt Münster / Marc Geschonke

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Grundsicherung bei uns stellen, erhalten Sie eine Einladung zum Erstgespräch mit Ihrer Jobcoachin oder Ihrem Jobcoach, die oder der sie bei der Arbeitssuche unterstützt. 

Eine Jobcoachin oder ein Jobcoach als Begleitung

Bei Ihrem Erstantrag auf Grundsicherung erhalten Sie eine Einladung zum Erstgespräch mit Ihrer Jobcoachin oder Ihrem Jobcoach. Diese Beraterin oder dieser Berater begleitet Sie bei der Arbeitsuche. Im Erstgespräch beleuchten Sie gemeinsam Ihre aktuelle Lebenssituation. Dabei werden viele Themenfelder – berufliche Qualifikation, Familiensituation, Gesundheit – zu einem Profil zusammengestellt. Ziel ist es, Ihre Arbeitsmarktchancen in der Summe Ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten zu bestimmen. Von Ihrer aktuellen Situation hängt ab, welche Vermittlungs- oder Förderleistungen wir Ihnen anbieten.

Kooperationsplan

Im Kooperationsplan halten Sie zusammen mit Ihrem Jobcoach oder Ihrer Jobcoachin fest, welche Ziele erreicht werden sollen und welche Schritte unternommen werden, um diese Ziele zu erreichen. Das sind zum einen eigene Aktivitäten (zum Beispiel: Bewerbungen schreiben) und zum anderen unterstützende Eingliederungsleistungen des Jobcenters (zum Beispiel: Fördermaßnahmen oder Coachings). Zusätzlich können im Kooperationsplan auch die Tätigkeitsbereiche, in die Sie vermittelt werden sollen, festgehalten werden.

Der Jobcoach oder die Jobcoachin überprüft mit Ihnen regelmäßig Ihre Fortschritte. Auf diese Weise kann schnell festgestellt werden, welche Maßnahmen zielführend sind und welche weniger Erfolg versprechen.

Hinweis: Die im Kooperationsplan festgelegten Aktivitäten und Maßnahmen werden zunächst unverbindlich festgelegt. Werden sie jedoch ohne wichtigen Grund nicht erbracht, können sie auch verbindlich festgelegt werden. Falls die Aktivitäten und Maßnahmen auch dann ohne wichtigen Grund nicht erbracht werden, kann die Grundsicherung gemindert werden. 

Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis

Wenn nach Sichtung der Grunddaten eine Direktvermittlung in ein Arbeitsverhältnis aussichtsreich ist, sucht Ihre Jobcoachin oder Ihr Jobcoach in unterschiedlichen Medien nach passenden Stellenangeboten, auf die Sie sich dann bewerben. 

Ihre Jobcoachin oder Ihr Jobcoach erarbeitet mit Ihnen passend zu Ihrem Profil einen Zielberuf oder eine Zielausbildung (zum Beispiel „Bürokauffrau“ oder „Sicherheitsfachkraft“). Nicht nur Ihre Fähigkeiten, Stärken und Qualifizierungen spielen dabei eine Rolle, sondern auch die aktuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt: In welchen Berufen sind Arbeitskräfte besonders stark nachgefragt? Daraus ergibt sich Ihr Bewerberprofil, zu dem Sie passende Stellenvorschläge durch Ihre Jobcoachin oder Ihren Jobcoach sowie dem Kommunalen Service-Center für Arbeit (KSCA) des Jobcenters Münster erhalten. Darunter können auch Arbeitsstellen sein, die nicht vollständig Ihrem bisherigen Werdegang, Ausbildungsberuf oder Studienabschluss entsprechen.

Wir erwarten, dass Sie sich auch in diesen Fällen bewerben und zumutbare Beschäftigungen annehmen. 

Wenn Sie im Gespräch gemeinsam feststellen, dass persönliche Probleme eine direkte Vermittlung verhindern, steht die Überwindung der Probleme im Vordergrund. Informationen hierzu erhalten Sie unter Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Ihr Engagement ist gefragt!

Wir erwarten, dass Sie sich intensiv um eine Arbeit bemühen: Sie entwickeln Eigeninitiative bei der Stellensuche, stellen angemessene Bewerbungsunterlagen zusammen und bereiten sich gut auf ein Vorstellungsgespräch vor. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, beraten wir Sie gern.

Außerdem können wir Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten anbieten, zum Beispiel die Übernahme von Kosten für die Bewerbung und die Reise zu einem Vorstellungsgespräch. Einzelheiten dazu finden Sie im Punkt Förderangebote – und selbstverständlich ist auch Ihr Jobcoach in allen Fragen dazu die richtige Ansprechperson.

Die Zumutbarkeit ist gesetzlich geregelt: Sozialgesetzbuch II, § 10

Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Wenn Sie im Gespräch mit Ihrer Jobcoachin oder Ihrem Jobcoach gemeinsam feststellen, dass Ihre aktuellen Rahmenbedingungen eine direkte Vermittlung verhindern, steht die Überwindung der Hürden (z. B. mangelnde Sprachkenntnisse, Sucht, Überschuldung oder drohende Wohnungslosigkeit) im Vordergrund. Ihr Jobcoach kennt die entsprechenden Netzwerkpartnerinnen und -partner in Münster und ihr Angebot und kann Ihnen geeignete Qualifizierungen, Sprachkurse oder fachkundige Beratungsstellen empfehlen. 

Aber: Ohne Sie geht nichts! Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist Offenheit, Vertrauen und Ihre aktive Mitarbeit. 

Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten 

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Vielleicht wird Ihre Eingliederung in Arbeit durch persönliche oder familiäre Verpflichtungen oder Schwierigkeiten in Ihrem Lebensumfeld erschwert oder sogar verhindert. Das Jobcenter Münster bietet verschiedene Unterstützungs- und Beratungsleistungen an. 

Alleinerziehende

Für Alleinerziehende stellt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Herausforderung dar. Im Jobcenter Münster gibt es deshalb an allen Standorten spezielle Jobcoaches für alleinerziehende Frauen und Männer, die Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation fachkundig beraten und beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen.

Das lokale Netzwerk für alleinerziehende Mütter und Väter hat eine Webseite mit Informationen zum alltäglichen Leben mit Kind, zu finanziellen und rechtlichen Fragen sowie Hinweisen zu den vielfältigen Angeboten für Alleinerziehende in Münster eingerichtet:

Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder

Das Jobcenter arbeitet mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zusammen. Zunächst wird der Betreuungsbedarf, der bei einer Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme entsteht, geklärt. Der Bedarf leitet sich aus Ihren häuslichen Abwesenheitszeiten ab, also Ihren individuellen Arbeitszeiten plus Fahrtzeiten zwischen Betreuungsstelle und Arbeitsplatz. Neben regelmäßig anfallender Betreuung sind vielleicht auch nur Ferienzeiten oder kurzfristig anfallende Bedarfe abzudecken. 

Auch wenn aktuell noch kein Betreuungsbedarf besteht, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, die Betreuung Ihrer Kinder im Hinblick auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit frühzeitig vorzubereiten. Das Familienbüro im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Sie umfassend zu Betreuungsmöglichkeiten beraten und Ihnen, so weit verfügbar, ein entsprechendes Angebot unterbreiten oder den Kontakt zu anderen Einrichtungen herstellen. 
Selbstverständlich steht bei allen Überlegungen das Wohl Ihrer Kinder im Mittelpunkt.

Pflege von Angehörigen

Wenn Sie in die häusliche Pflege eines Angehörigen eingebunden sind, ist eine Arbeitsaufnahme oft nicht möglich oder deutlich erschwert. 

Die Beratung im Informationsbüro Pflege des Sozialamts im Gesundheitshaus informiert über alternative Pflegemöglichkeiten, hilft bei der Erschließung finanzieller Unterstützung und bei der Suche nach geeigneten Anbietern. Die Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen stehen dabei im Vordergrund.

Psychosoziale Betreuung

Viele Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, benötigen aufgrund ihrer aktuellen oder früheren Lebensumstände Begleitung, Beratung und Unterstützung, um den Weg zurück ins Erwerbsleben zu finden. Die Bedarfslagen sind dabei so vielfältig wie das Leben. 

Das Jobcenter hält für Sie ein Angebot verschiedener Unterstützungsleistungen bereit, um angemessen auf Ihre persönliche Lage zu reagieren.

Psychosoziale Betreuung über den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

Der Kommunale Sozialdienst der Stadt leistet Sozialarbeit in allen Bezirken der Stadt Münster. In Abgrenzung zu anderen Angeboten richtet sich dieses Angebot an Personen, in deren Haushalt Kinder leben oder gelebt haben. Die Beratung und Betreuung durch den Kommunalen Sozialdienst möchte Sie stabilisieren und unterstützen und bei der Klärung von Fragen helfen, die im Zusammenhang auftreten mit den Themen Familie und Erziehung, Trennung beziehungsweise Scheidung sowie problematischer Wohnungssituation (z.B. drohende Wohnungslosigkeit).

Psychosoziale Betreuung über die Migrationsberatung

Menschen mit Migrationsvorgeschichte brauchen ein Angebot, das ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Das Sozialamt der Stadt Münster fördert insgesamt vier Beratungsstellen, die sich stadtteilbezogen um diese Anliegen kümmern.

Die Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, der Diakonie und des Roten Kreuzes unterstützen und beraten Sie in folgenden Bereichen:

  • Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
  • Beratung über Qualifizierung, Weiterbildung und Sprachkurse
  • Beratung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen (z.B. Verschuldung, Erkrankung)
  • Kommunikation mit Ämtern und Behörden
  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und beim Stellen von Anträgen
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten während des Leistungsbezuges
  • Antragstellung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen
  • Organisation von Kinderbetreuung

Psychosoziale Betreuung über den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes

Die seelische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung, um am Erwerbsleben erfolgreich teilnehmen bzw. ins Erwerbsleben einmünden zu können. Oft sind die Grenzen zwischen einer Erkrankung und Anzeichen von Überforderung und Belastung nicht klar zu erkennen. Ihr Verhalten und Ihre Befindlichkeit verunsichern Sie und Ihre Angehörigen und erschweren den Kontakt zu anderen Menschen.

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes als Kooperationspartner des Jobcenters hilft bei der Einschätzung und Klärung und unterstützt die Veranlassung angemessener Hilfen zur Verbesserung der Eingliederungschancen. Eventuell wird auch ein Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit eingeleitet.

Es gibt zwei Angebote: Einmal im Monat findet in den Räumen des Jobcenters eine offene Sprechstunde statt, die Sie allein oder in Begleitung Ihres Jobcoaches besuchen können. Alternativ gibt es ein Beratungsangebot in Ihrem Wohnbezirk, das in der Regel aus drei bis fünf Gesprächen besteht.

Schuldnerberatung

Wenn Ihr Einkommen nach Abzug der festen Ausgaben für Wohnung, Strom, Telefon, notwendige Versicherungen sowie  laufende Lebenshaltungskosten nicht mehr ausreicht, um die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen, sind Sie überschuldet.

Die Schuldnerberatung unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer finanziellen Probleme mit zwei Angeboten, die einzeln oder aufeinander aufbauend genutzt werden können:

  • Krisenintervention (Termin innerhalb von 14 Tagen)
  • Entschuldungsberatung

Gemeinsam mit Ihnen wird eine auf Sie zugeschnittene Strategie im Umgang mit Ihrer Schuldensituation erarbeitet. 
Das Jobcenter arbeitet mit fünf Beratungseinrichtungen zusammen, die auch alle geeignet sind, die Verbraucherinsolvenzberatung durchzuführen.

Suchtberatung

Ob Abhängigkeit von legalen Drogen (Alkohol, Medikamente), illegalen Drogen (Cannabis, Heroin, Kokain) oder bestimmten Verhaltensweisen (Glücksspiel, Kaufen, Essen, Hungern) – jede Sucht führt im Alltag zu enormen Problemen. Auch die Wiedereingliederung in Arbeit ist bei einer Suchterkrankung erschwert, wenn nicht gar unmöglich.
Die Suchtberatung informiert über Angebote zur Überwindung der Abhängigkeit und unterstützt bei der Vorbereitung und Beantragung geeigneter ambulanter und stationärer Rehabilitationsmaßnahmen.

Das Gesundheitsamt ist verantwortlich für die Suchtberatung bei den legalen Drogen und hat die beiden Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie mit der Beratung beauftragt. Die Drogenberatungsstelle der Stadt Münster berät und unterstützt Sie im Bereich der illegalen Drogen.

Drogenhilfe Münster: Drogenberatung
Suchtberatung beim Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
Diakonie Münster - Beratungs- und BildungsCentrum
 

Beruflicher (Wieder-)einstieg

Neben der klassischen Arbeitsvermittlung bietet das Jobcenter verschiedene Maßnahmen, um Ihnen dabei zu helfen eine Arbeit zu finden oder nach langer Pause wieder einzusteigen. 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 

Zwei Personen halten Sprechblasen in die Kamera. Auf der einen Sprechblase ist ein Fragezeichen, auf der anderen ein Ausrufungszeichen.
Bildrechte: Stadt Münster / Yannic Werremeier

Beratungsangebote für verschiedene Zielgruppen 

Damit wir Arbeitsuchende in unterschiedlichen Lebenssituationen gezielt unterstützen können, haben wir speziell qualifizierte Fachleute für folgende Personengruppen:
Für Neuzugewanderte
Für Personen unter 25 Jahren 
Für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung 
Für Selbstständige

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und sich gegen Benachteiligung am Arbeitsmarkt zu engagieren, gibt es eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter. Sie ist Ansprechpartnerin für Arbeitssuchende wie auch Arbeitgebende und informiert zu Themen wie flexible Arbeitszeitmodelle, Kinderbetreuung und den Wiedereinstieg nach der Familienphase.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter Münster setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt wie auch bei der Leistungserbringung im Sozialgesetzbuch (SGB II) ein. Sie macht sich am Arbeitsmarkt dafür stark, dass Benachteiligungen abgebaut werden, Familie und Beruf besser vereinbar sind und besondere Zielgruppen wie zum Beispiel Alleinerziehende gefördert werden. 

Sie berät und unterstützt die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Angehörige, das Jobcenter, Arbeitgebende und Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Frauenförderung und der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Sie informiert zu Themen wie Teilzeitausbildung, flexible Arbeitszeitmodelle, Kinderbetreuung, Qualifizierung und Wiedereinstieg nach der Familienphase. Als Partnerin in regionalen Netzwerken initiiert, entwickelt und begleitet sie Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen. Bei Fragen zum Thema können Sie direkt Ihren Jobcoach ansprechen. 

Informationen zum Mindestlohn

Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland, unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten. Damit findet er auch Anwendung auf geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert in 13 Sprachen über die wichtigsten Informationen zum Thema Mindestlohn.
Webseite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn

Anlaufstellen