Ab 17. Februar 2025 werden die PIN-Briefe nicht mehr nach Hause versandt, sondern es erfolgt die Aushändigung der Briefe bei Antragstellung eines neuen Personalausweises. Das dazugehörige Sperrkennwort erhalten Sie bei Abholung ihres neuen Personalausweises.
Jede antragstellende Person erhält unabhängig vom Alter einen PIN-Brief; die bisherige Altersgrenze wurde vom Verordnungsgeber am 31. Oktober 2023 aufgehoben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.