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Neue Regelungen für Personalausweise

Bezüglich der PIN-Briefe für den neuen Personalausweis gibt es eine Verfahrensänderung für alle nach dem 17. Februar 2025 beantragten Dokumente.

Ab 17. Februar 2025 werden die PIN-Briefe nicht mehr nach Hause versandt, sondern es erfolgt die Aushändigung der Briefe bei Antragstellung eines neuen Personalausweises. Das dazugehörige Sperrkennwort erhalten Sie bei Abholung ihres neuen Personalausweises.

Jede antragstellende Person erhält unabhängig vom Alter einen PIN-Brief; die bisherige Altersgrenze wurde vom Verordnungsgeber am 31. Oktober 2023 aufgehoben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.