FAQ Besucherparken

Zwei Personen stehen hinter einer Servicetheke und geben einem Mann vor der Theke Auskunft.
Bildrechte: Stadt Münster

Online-Service verfügbar

Sie können einen Parkausweis für Ihren Besucht bequem online beantragen. Die Kontrolle findet dann elektronisch statt, der online beantragte Bescheid muss nicht im Auto ausgelegt werden.
Antrag auf einen Besucherparkausweis

Besucherparken in den Bewohnerparkzonen F und L

In seiner Sitzung vom 25. März 2026 hat der Rat der Stadt Münster eine neue Besucherparkregelung für Bewohnerparkzonen beschlossen. Diese Regelung gilt ab dem 1. April 2026. Besucherparkausweise für Termine nach dem 1. April 2026 können schon beantragt werden.

1. Wer kann einen Besucherparkausweis beantragen?

Wenn Sie in den Bewohnerparkzonen F und L gemeldet sind, könnenSie Besucherparkausweise beantragen.

2. Für wen sind die Besucherparkausweise gedacht?

Ein Besucherparkausweis ermöglicht es Ihnen, wenn Sie in einer Bewohnerparkzone wohnen, Besuch zu empfangen, der mit dem Kraftfahrzeug anreist und dieses für einen längeren Zeitraum als zwei Stunden im Quartier abstellen möchte.

3. Warum fallen für den Besucherparkausweis Gebühren an?

Der Besucherparkausweis gilt für Bewohnerparkzonen im Mischprinzip. In diesen Bewohnerparkzonen müssen nach StVO alle öffentlichen Parkplätze bewirtschaftet sein. Der Besucherparkausweis ist eine Form dieser Bewirtschaftung. 

Der Besucherparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO, weshalb eine Mindestgebühr von 10,20 Euro pro Vorgang eines Fahrzeuges erhoben werden muss.

4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Besucherparkausweis beantragen zu können?

Sie müssen in einer Bewohnerparkzone im Mischprinzip mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Dies sind aktuell die Bewohnerparkzonen F und L.

5. Gibt es Regelungen für welche Fahrzeuge ein Besucherparkausweise beantragt werden kann?

Die Fahrzeuge dürfen, wie auch beim Bewohnerparkausweis, eine Länge von 5,25 Meter nicht überschreiten.

6. Wie finde ich heraus, in welcher Bewohnerparkzone ich wohne?

Eine Übersicht über die aktuellen Bewohnerparkzonen ist hier zu finden: Bewohnerparkzonen

Sie haben die Möglichkeit im Suchfeld Ihre Meldeadresse einzugeben, woraufhin Ihnen angezeigt wird, ob und in welcher Bewohnerparkzone Sie wohnen.

7. Ist es möglich mehrere Besucherparkausweise zu beantragen, damit mein Besuch auch länger als 24 Stunden bleiben kann oder ich mehrere Besucherinnen und Besucher an einem Tag empfangen kann?

Ja, es ist möglich, mehr als einen Besucherparkausweis zu beantragen. Diese gelten dann jeweils 24 Stunden und kosten jeweils 10,20 Euro pro Stück.

8. Wo kann ich einen Besucherparkausweis beantragen?

Sie können den Besucherparkausweis online beantragen oder direkt mit Ihrem Ausweis vor Ort im Bürgerbüro Mitte.

9. Warum gibt es keine Besucherparkausweise für die anderen Bewohnerparkzonen?

In den anderen Bewohnerparkzonen gibt es weiterhin Parkplätze, die nicht bewirtschaftet sind. Auf diesen kann weiterhin länger als zwei Stunden kostenfrei geparkt werden.