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Abmeldung Ausland
Ziehen Sie aus Ihrer Wohnung in Münster ins Ausland? Dann können Sie diese Wohnung online abmelden.
Hinweis: Das gilt nur, wenn die Wohnung in Münster Ihre einzige gemeldet Wohnung ist (alleinige Wohnung in Deutschland).
So steht es im Gesetz: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs. (§ 17 Abs.2 Bundesmeldegesetz)


