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Anmeldung
Neu in Münster? Herzlich willkommen!
Für die Anmeldung benötigen wir:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung"
- den Vordruck "Meldeschein - Anmeldung bei der Meldebehörde"
Kommen Sie persönlich in eines der Bürgerbüros müssen Sie den Vordruck Meldeschein nicht vorher ausdrucken und ausfüllen. Wir erheben die Daten in Ihrem Beisein direkt.
- Meldeschein Anmeldung inklusive Hinweise
-
Wohnungsgeberbestätigung
(PDF, 374 KB)
Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine vom Wohnungsgeber / -eigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht leider nicht aus. -
Beiblatt zur Anmeldung
(PDF, 452 KB)
erforderlich bei mehreren Wohnungen, gegebenenfalls bei nicht angemeldeten Familienangehörigen und Widerspruch gegen oder Einwilligung zur Datenübermittlung -
Bei mehreren Wohnungen:
Selbsterklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung
Nach den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes muss bei mehreren Wohnungen eine davon Ihre Hauptwohnung sein. Der Fragebogen soll Ihnen dabei helfen, diese zu bestimmen. - Datenschutz - Hinweise nach DSGVO
- Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich kommen
- Ihr Auto zieht mit um? Dann informieren Sie sich auf den Seiten der Kfz-Zulassungsstelle
- Und wo wollen Sie parken? In der Innenstadt sind Bewohnerparkzonen eingerichtet.
- Bewohnerparkausweise erhalten Sie ebenfalls bei uns.
- Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden.
- Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
- Siehe auch Widerspruchs- und Einwilligungsrechte.
- Informationen zur Zweitwohnungssteuer auf der Internetseite des Amtes für Finanzen und Beteiligungen