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Einfache Melderegister-Auskunft
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Einfache Melderegister-Auskunft
Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskunft über
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Zum 1. November 2015 ändert sich das Meldegesetz. Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Münster gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.
Die Stadt Münster bietet folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister:
- Über das Internet. Bezahlung: Lastschriftverfahren. Die Auskunft wird Ihnen per Post zugesandt, eine Antwort per E-Mail ist leider nicht möglich.
Hinweis: Eine Meldeauskunft auf diesem Wege kann nur dann erteilt werden, wenn Sie im Feld "Anmerkungen" bestätigen, dass Sie die Daten weder für Werbezwecke noch für den Adresshandel verwenden. Geben Sie bei gewerblicher Nutzung auch bitte den Nutzungszweck an.
Tipp: Ist Ihnen eine frühere Anschrift in Münster nicht bekannt, tragen Sie bitte "Unbekannt 1" im Feld Straße und die Postleitzahl 48145 Münster ein.