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Erweiterte Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft = Auskunft über eine andere Person. Für Ihre eigenen Daten siehe Meldebescheinigung.
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt in allen Bürgerbüros oder einer Bezirksverwaltung eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
- frühere Namen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Gebühr beträgt 15 Euro.
Online-Service erweiterte Melderegisterauskunft
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Antrag auf eine erweiterte Melderegisterauskunft
Die Gebühr von 15,00 Euro wird während der Online-Beantragung erhoben. Die Auskunft wird Ihnen nach Prüfung per Post zugesandt. Geben Sie bitte für Rückfragen Kontaktdaten an.
Schriftlicher formloser Antrag
Möchten Sie lieber einen Antrag in Papierform stellen bitten wir Sie, vorab die Gebühr in Höhe von 15 Euro auf eines der Konten der Stadt Münster zu überweisen.
Geben Sie bitte unbedingt folgendes an:
3933.0043.0000 Name, Vorname oder Firma
Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Einzahlungsbeleges Ihrer Anfrage bei. Anfragen ohne Zahlung können nicht bearbeitet werden.