Seiteninhalt
Bebauungsplanung
BASF-Werk in Hiltrup
Die „BASF Coatings GmbH“ beabsichtigt, die Produktion am Standort Hiltrup fortzuführen und das Produktionsspektrum auszubauen. Dafür ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 256 Teilbereich II erforderlich. Mit dieser Änderung wird das Ziel verfolgt, den bisher auf Lackproduktion begrenzten Zulässigkeitsrahmen der Festsetzungen zu erweitern, gleichzeitig aber die vorhandenen Schutzansprüche der Umgebung sicherzustellen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 256 II wurde vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 auf dieser Internetseite veröffentlicht. Der Satzungsbeschluss wurde vom Rat der Stadt Münster am 21. Mai gefasst. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Münster tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
- Beschlussvorlage V/0138/2025