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In Münster unterwegs mit dem Rad
Fahrradstraßen
Fahrradstraßen gibt es in Münster schon seit über drei Jahrzehnten: 1990 wurde im Rahmen des Modellvorhabens "Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen" die Schillerstraße als erste Fahrradstraße in Münster ausgewiesen. Fahrradstraßen sind Anliegerstraßen, bei denen der Radverkehr Vorrang vor jeder anderen Verkehrsart hat. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Kfz-Verkehr in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise zulässig. In Münster sind aber nahezu alle Fahrradstraßen über ein Zusatzschild für den Kfz-Verkehr freigegeben, die Radfahrenden teilen sich die Fahrradstraße mit Pkw und Lkw. Grundsätzlich ist die Ausweisung von Fahrradstraßen ein geeignetes Instrument zur Radverkehrsförderung. Fahrradstraßen bündeln bei wahrnehmbarem Design und konsequenter Netzplanung die Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit und sind eine attraktive Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen.
Bundesweit – und so auch in der Fahrradstadt Münster – hatten Fahrradstraßen bislang aber oft keine qualifizierte Ausgestaltung. Viele von Münsters Fahrradstraßen waren nicht von anderen Erschließungsstraßen zu unterscheiden. Darüber hinaus fehlte häufig eine ausreichend breite Fahrbahn, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
In diesem Zustand bieten die Fahrradstraßen in Münster den Radfahrenden wenig Komfort. Das soll sich ändern, auch durch eine Umverteilung der öffentlichen Verkehrsfläche zu Lasten des ruhenden Kfz-Verkehrs.
Deshalb wurden neue Qualitätsstandards für Münsters Fahrradstraßen erarbeitet, die seit Juli 2019 gelten.
Neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen
In Münster gelten seit Juli 2019 einheitliche, möglichst zügig zu realisierende Qualitätsstandards für die Gestaltung bestehender sowie geplanter Fahrradstraßen, wie sie in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren umgesetzt werden. Dabei wird seit 2024 zwischen den Fahrradstraßen "Plus" (flächige Roteinfärbung im urbanen Bereich mit angrenzender Bebauung) und "Basis" (keine flächige Roteinfärbung bei anbaufreien Gebieten und niedrigem Kfz-Aufkommen) unterschieden, die zusammen die Fahrradstraßen 2.0 darstellen, s. Vorlage V/0493/2023: "Handlungsempfehlungen und Zielbreiten für das Fahrradnetz 2.0 sowie neue Gestaltungselemente für Fahrradstraßen":
- Für die bestehenden und die geplanten Fahrradstraßen ist eine Fahrgasse von mindestens vier Metern Breite vorgesehen. Da zu breite Fahrgassen zu erhöhter Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs führen, soll die Fahrgassenbreite maximal fünf Meter zuzüglich Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz betragen. Das Parken wird nach dem neuen Konzept häufig nur noch auf einer Straßenseite möglich sein und teilweise sogar beidseitig entfallen müssen. Komfort und Sicherheit profitieren entscheidend, wenn die Radfahrenden mehr Platz bekommen. Gleichzeitig ergibt sich ein Mehr an Lebens- und Aufenthaltsqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner.
- Gerade weil einige Fahrradstraßen vom Kfz-Verkehr als Schleichwege genutzt werden, ist zu prüfen, ob der Kfz-Verkehr eingeschränkt werden kann. So könnten die betreffenden Fahrradstraßen nur für den Anliegerverkehr freigegeben oder Sackgassen sowie Einbahnstraßenregelungen eingeführt werden.
- Die Verkehrsteilnehmenden auf der Fahrradstraße sollen gegenüber einmündenden Straßen Vorfahrt haben.
- Fahrradstraßen 2.0 beinhalten Fahrradstraßen "Plus" und Fahrradstraßen "Basis".
- Bei Fahrradstraßen "Plus": Die Fahrgasse (ausgenommen Sicherheitstrennstreifen und Parkstände) wird flächig rot eingefärbt, zusätzlich werden die Einmündungsbereiche zur Erhöhung der Aufmerksamkeit markiert und gegebenenfalls durch gestaltete "Tor-Situationen" (z. B. Aufpflasterungen, beidseitige Inseln) hervorgehoben.
- Bei Fahrradstraßen "Basis": Roteinfärbung lediglich im Bereich der Knotenpunkte, auffällige Piktogramme in regelmäßigen Abständen und Markierung der Dooring-Zone im gesamten Verlauf
Im urbanen Raum soll die Umgestaltung als „Fahrradstraße Basis“ nur dann ausnahmsweise realisiert werden, wenn für einen überschaubaren Zeitraum Interimslösungen notwendig werden, beispielsweise aufgrund anstehender Kanalbauarbeiten oder weil die Realisierung einer „Fahrradstraße Plus“ aufgrund komplexer Ausschreibungs- und/oder Bauverfahren nicht zeitnah erfolgen kann.
Die Verwaltung hat zu den grundlegenden Verbesserungen eine Beschlussvorlage erstellt, über die am 3. Juli 2019 der Rat der Stadt Münster entschieden hat:
Laufende Maßnahmen
Stand: 7. Mai 2024
Dieckstraße
zwischen Wendehammer und Schifffahrter Damm
Die Dieckstraße ist wichtiger Bestandteil der Veloroute aus Telgte über Handorf bis zur Promenade in Münster und stellt damit eine wichtige Verkehrsachse für Radfahrende dar. Die Dieckstraße ist von Osthoffstraße bis Kärntner Straße bereits zu einer Fahrradstraße mit Qualität ausgebaut worden. Um auch im weiteren Verlauf dem hohen Radverkehrsaufkommen mehr Raum zu geben, wird das Teilstück vom Wendehammer bis zum Schifffahrter Damm zur Fahrradstraße "Plus" umgestaltet.
Piusallee
zwischen Hoher Heckenweg und Niedersachsenring
Die Piusallee zwischen Hoher Heckenweg und Niedersachsenring ist Bestandteil der Veloroute Greven-Münster über das Zentrum Nord und damit eine wichtige Route für Radfahrende. Um dem hohen Radverkehrsanteil mehr Raum zu geben, soll die Piusallee in diesem Abschnitt zur Fahrradstraße umgestaltet werden.
Am Donnerstag, 11. April 2024, wurde eine öffentliche Informationsveranstaltung angeboten, um die Hintergründe der Maßnahme zu erklären sowie die Planungen vorzustellen.
Wilhelmstraße
Die Wilhelmstraße verbindet die Innenstadt mit dem Orléans-Ring. Überdies ist sie auch wichtiger Bestandteil der Veloroute über Nienberge nach Altenberge. Um dem hohen Radverkehrsanteil mehr Raum zu geben, wird die Wilhelmstraße zwischen Einmündung Einsteinstraße und dem Orléans-Ring zur Fahrradstraße umgestaltet. Dadurch können alle Radfahrenden zukünftig ihr Ziel sicherer, schneller und komfortabler erreichen.
Schillerstraße
Die Schillerstraße ist zwischen der Soester Straße und dem Hansaring zusätzlich zu ihrer Funktion als Fahrradstraße auch ein wichtiger Abschnitt der Veloroute Everswinkel-Münster über Wolbeck. Aktuell bietet die Fahrradstraße Schillerstraße jedoch keinen Mehrwert für die Verkehrsteilnehmenden: Sie unterscheidet sich optisch kaum von anderen Erschließungsstraßen und es fehlt eine ausreichend breite Fahrgasse, um Begegnungsverkehre zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird die Schillerstraße nach den 2019 politisch beschlossenen Qualitätsstandards umgestaltet.
Horstmarer Landweg
zwischen Orléans-Ring und Corrensstraße
Der Horstmarer Landweg ist Bestandteil der Veloroute nach Altenberge. Um dem hohen Radverkehrsanteil auf diesen Abschnitten mehr Raum zu geben, soll u. a. der Horstmarer Landweg zwischen Orléans-Ring und Corrensstraße zur Fahrradstraße umgestaltet werden. In einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 30. Juni 2021, konnten sich die interessierte Bürgerschaft über Ziel und Zweck der Maßnahme informieren und Anregungen zu den ersten Entwurfsplanungen geben.
- Informationsfaltblatt Horstmarer Landweg (Stand 2021) (PDF, 3.22 MB)
- Dokumentation der Auftaktveranstaltung am 30. Juni 2021 (PDF, 1.37 MB)
Mecklenbecker Straße zwischen Dingbänger Weg und Bahnübergang
Die Mecklenbecker Straße verbindet die Stadtteile Albachten und Mecklenbeck sowie das Gewerbegebiet An der Hansalinie/Harkortstraße mit der Innenstadt. Darüber hinaus ist sie ein wichtiger Bestandteil der Veloroute aus Senden über Albachten bis zur Promenade. Bereits im August des vergangenen Jahres ist die Routenführung dieser Veloroute politisch beschlossen worden.
In einer öffentlichen Veranstaltung am 30. September 2021 konnten sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über Ziel und Zweck der Maßnahme informieren und Anregungen zu den ersten Entwurfsplanungen geben. Die Dokumentation wird aktuell erstellt und zeitnah hier veröffentlicht.
- Informationsfaltblatt Mecklenbecker Straße (Stand 2021) (PDF, 11.6 MB)
- Dokumentation der Veranstaltung am 30. September 2021 (PDF, 328 KB)
Bereits abgeschlossene Maßnahmen
Bohlweg
Beginn der Maßnahme: 22.11.2021
Fertigstellung: 15.12.2022
Verfahren: Heißasphalt
Wilhelmshavenufer
Beginn der Maßnahme: 5.10.2022
Fertigstellung: 31.10.2022
Verfahren: Heißasphalt
- Informationsfaltblatt Wilhelmshavenufer (PDF, 8.25 MB) - nicht barrierefrei
- Dokumentation der Vor-Ort-Anliegerschaftsinformation am 2. August 2022 (PDF, 328 KB) - nicht barrierefrei
Hittorfstraße
Beginn der Maßnahme: 13.7.2020
Fertigstellung: September 2021
Verfahren: Kaltplastikbeschichtung
Max-Winkelmann-Straße
Beginn der Maßnahme: Juni 2020
Fertigstellung: Juli 2020
Verfahren: Epoxidharzbeschichtung
- Lageplan (PDF, 1.35 MB)
- Weitere Informationen zur Max-Winkelmann-Straße
Kirschgarten
Beginn der Maßnahme: 8.8.2020
Fertigstellung: September 2020
Verfahren: Heißasphalt
- Lageplan Abschnitt 1 (PDF, 449 KB)
- Lageplan Abschnitt 2 (PDF, 410 KB)
- Lageplan Abschnitt 3 (PDF, 433 KB)
Dingstiege
Beginn der Maßnahme: 8.8.2020
Fertigstellung: September 2020
Verfahren: Heißasphalt
- Lageplan Abschnitt 1 (PDF, 323 KB)
- Lageplan Abschnitt 2 (PDF, 323 KB)
- Lageplan Abschnitt 3 (PDF, 313 KB)
Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Lindberghweg
Beginn der Maßnahme: 17.6.2020
Fertigstellung: August 2020
Verfahren: Heißasphalt
- Lageplan Abschnitt 1 (PDF, 1.59 MB)
- Lageplan Abschnitt 2 (PDF, 1.59 MB)
- Lageplan Abschnitt 3 (PDF, 848 KB)
- Lageplan Abschnitt 4 (PDF, 917 KB)
Annette-Allee
Beginn der Maßnahme: 20.7.2020
Fertigstellung: 29.7.2020
Verfahren: Epoxidharzbeschichtung
- Lageplan Abschnitt 1 (PDF, 601 KB)
- Lageplan Abschnitt 2 (PDF, 364 KB)
- Lageplan Abschnitt 3 (PDF, 343 KB)
Goldstraße
Beginn der Maßnahme: 15.6.2020
Fertigstellung: 22.6.2020
Verfahren: Kaltplastikbeschichtung
- Lageplan (PDF, 1.54 MB)
Dieckstraße zwischen
Kärntner Straße und Ostmarkstraße
Beginn der Maßnahme: 16.6.2020
Fertigstellung: 19.6.2020
Verfahren: Epoxidharzbeschichtung
Bismarckallee
Beginn der Maßnahme: 18.5.2020
Fertigstellung: 12.6.2020
Verfahren: Epoxidharzbeschichtung und Asphalt (vor Erich-Klausener-Realschule)
- Lageplan (PDF, 2.16 MB)