Seiteninhalt
Kulturförderung
Das Kulturamt der Stadt Münster fördert eine große Anzahl kultureller Einrichtungen in Münster und gibt Impulse für eine lebendige und vielfältige kulturelle Szene.
Die Kulturförderung des Kulturamtes gewährleistet dabei adäquate Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für künstlerische und kulturelle Betätigung und Initiative. Sie sorgt für einen Grundstock an infrastruktureller Ausstattung für Probe-, Lern- und Präsentationsmöglichkeiten in unterschiedlichen Sparten und Genres. Wichtige Aspekte sind die Vernetzung und Wechselbeziehungen der freien Kulturträger untereinander und mit öffentlichen Kulturinstitutionen. Sowohl die Träger- als auch die Projektförderungen orientieren sich an diesen Zielausrichtungen.
Spezielle Förderprogramme sind für das professionelle „Freie Theater“ und das freie „Kindertheater“ entwickelt worden. Das Kulturamt koordiniert und stellt auch eine regelmäßige Beteiligung an den Landesförderprogrammen „Kultur und Schule“ und „Kulturrucksack“ sicher.
Allgemeine Projektförderung
Das Kulturamt gewährt auf formlosen Antrag hin Projektförderungen für kulturelle Initiativen freier Träger aller Sparten. Die Förderungen erfolgen mit dem grundsätzlichen Ziel, künstlerisch qualifizierte Projekte zu ermöglichen, die ein vielfältiges kulturelles Spektrum abdecken und künstlerische Qualität versprechen. Antragsberechtigt sind freie Münsteraner Kulturträger und Kulturschaffende, die Projekte in Münster umsetzen möchten.
Ihr Antrag sollte Folgendes beinhalten:
- Projektbeschreibung (Wer? Was? Wann? Wo? Was sind Ihre Ziele? Wer ist Ihre Zielgruppe? Wie erreichen Sie diese? Wann ist die Veranstaltung erfolgreich?)
- Kosten- und Finanzierungsplan, d.h. eine Aufstellung aller zu erwartenden Ausgaben (Personalkosten, Sachkosten, Miete) und Einnahmen (Ticketeinnahmen, Eigenanteil, ggf. in Form von Eigenleistung, weitere Förder-/Sponsorengelder)
- Ihre Kontaktdaten (Postadresse, E-Mail, Telefonnummer) und Kontoverbindung
Bitte prüfen Sie Ihr Projekt hinsichtlich der unten aufgeführten Zielmaßgaben und Kriterien der Allgemeinen Projektförderung. Wenn Ihr Projekt diese erfüllt, reichen Sie Ihren Antrag, zusammengefasst in einem PDF-Dokument, ca. acht Wochen vor Projektbeginn per E-Mail ein. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Im Falle einer Förderung erhalten Sie auf postalischem Wege einen Förderbescheid und sind verpflichtet, ca. sechs Wochen nach Projektende eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem Sachbericht zum Verlauf des Projekts sowie einer Aufstellung aller tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen gemäß Ihres eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans. Auch die Abrechnung kann gern digital erfolgen.
Sie haben weitere Fragen oder stellen erstmalig einen Förderantrag beim Kulturamt?
Dann wenden Sie sich bitte an:
Kristina Scepanski, Tel. 02 51/4 92-41 03, scepanski@stadt-muenster.de
Präsentationsförderung für freie Kulturprojekte
Beginnend ab dem Jahr 2017 haben der Kulturausschuss und der Rat der Stadt Münster innerhalb der Allgemeinen Projektförderung die Einrichtung eines Förderprogramms in Höhe von 50.000 Euro jährlich für Präsentationsvorhaben der freien Kulturszene in Münster beschlossen. Ziel dieser Förderlinie ist es, Wiederaufnahmen und generell öffentliche Präsentationen von bereits bestehenden Produktionen freier Kulturschaffenden und Kulturinitiativen aus Münster zu unterstützen. Die Zielsetzungen und Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen aus diesem Förderbudget wurden in Zusammenarbeit mit der Initiative moNOkultur entwickelt.
Für die Antragstellung in diesem Förderprogramm gelten dieselben Prozesse, Ziele und Kriterien wie bei der Allgemeinen Projektförderung.