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Kulturförderung
Förderung des freien Theaters in Münster
Die Theaterförderung in Münster trägt dazu bei, dass Münster eine Adresse für experimentierfreudiges, qualitativ gutes freies Theater ist, für neueste Entwicklungen und für einen lebendigen auch internationalen Austausch von Künstlerinnen und Künstlern unterschiedlichster Sparten.
Über die Produktions- und Konzeptionsförderung
Das Kulturamt lädt die freie Theaterszene Münsters jedes Jahr dazu ein, sich um städtische Fördermittel zu bewerben. In der Regel vor oder zu Beginn der Sommerferien ruft das Kulturamt die freien Theaterproduzentinnen und -produzenten öffentlich dazu auf, ein Konzept ihrer aktuellen Produktionsvorhaben einzureichen.
Grundlage für die Vergabe sind Leitlinien, die speziell für die Förderung in Münster erarbeitet wurden. Der Kulturausschuss hat diese Leitlinien beschlossen. Seit 1999 entscheidet ein Fachgremium anhand dieser Leitlinien über die Vergabe der Zuschüsse an die Gruppen und Produzentinnen/Produzenten der münsterschen Freien Szene. Nach Bewerbungsschluss tritt das Gremium im Herbst zusammen und berät über die Anträge. Zur Zeit steht ein jährliches Förderbudget von 180.000 Euro zur Verfügung. Leitlinien für Produktions- und Konzeptionsförderung (PDF; 119 KB)
Aktuell: Jetzt Förderanträge für 2027 einreichen – Frist: 13. September 2026
Auch im kommenden Jahr beabsichtigt die Stadt Münster, die professionelle freie Theaterszene in Münster bei ihren Produktionsvorhaben zu unterstützen. Bis zum 13. September 2026 können sich Theatergruppen und -labels, die Produktionen im nächsten Jahr vorsehen oder an Konzeptionsförderungen interessiert sind, um Förderung beim Kulturamt bewerben. Darüber hinaus sind auch Wiederaufnahmen und mehrjährig angelegte Arbeitskonzepte mit Projektvorhaben förderfähig. Antragsberechtigt sind freie professionelle münsterische Theaterproduzent*innen, die bereits mit mindestens drei Produktionen in der Öffentlichkeit präsent waren. Für den Bereich Freies Theater für junges Publikum gibt es ein separates Förderprogramm, das zeitgleich ausgeschrieben ist.
Ihr Antrag sollte Folgendes beinhalten:
- Projektbeschreibung mit einem schlüssigen Inszenierungskonzept und Definition Ihrer Ziele und Absichten,
- nachvollziehbarer und ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Eintrittseinnahmen und Koproduktionsbeiträgen sowie weiteren Drittmitteln, Eigenleistungen und Darlegung der jeweiligen Berechnungsgrundlage für größere Posten (insbesondere Honorare),
- Ihre Kontaktdaten (Postadresse, E-Mail, Telefonnummer) und Kontoverbindung.
Bitte prüfen Sie Ihr Projektvorhaben hinsichtlich der Leitlinien für Produktions- und Konzeptionsförderung. Für eine Kooperation mit dem Theater im Pumpenhaus nehmen Sie bitte frühzeitig und vor Antragstellung Kontakt dorthin auf, um mögliche Aufführungstermine und Kooperationsbedingungen abzusprechen.
Senden Sie Ihren Antrag, zusammengefasst in einem PDF-Dokument (max. 20 MB) per E-Mail an kulturfoerderung@stadt-muenster.de.
Das Kuratorium tagt im Oktober 2026 und spricht Förderempfehlungen an den Kulturausschuss aus, der Anfang November 2026 endgültig über die Vergabe der Gelder entscheidet.
Beratungsangebote zur Antragstellung
| Wann? | Wer? | Inhalt |
|---|---|---|
| Dienstag, 30.6.2026, 17.30 Uhr im Theater im Pumpenhaus | Gemeinsame Infoveranstaltung von Pumpenhaus und Kulturamt | Erläuterung der verschiedenen Förderlinien im Bereich Darstellende Kunst, inhaltliche und kalkulatorische Anforderungen, Fragen zu Spielstätten, allgemeine Fragerunde. Keine individuelle Antragsberatung. |
| Individuelle Terminvereinbarung | Geschäftsführung Theater im Pumpenhaus: Till Wyler von Ballmoos und Randi Günnemann guennemann@pumpenhaus.de | Individuelle Antragsberatung zu künstlerisch- und produktionspraktischen Fragen |
| Individuelle Terminvereinbarung | Kulturamt: Kristina Scepanski scepanski@stadt-muenster.de (Bitte Abwesenheiten beachten: 1.-17.7. und 3.-7.9.2026) | Individuelle Antragsberatung zu den Grundsätzen der kommunalen Kulturförderung, Unterschiede in den Förderlinien für Darstellende Kunst, Zeitschiene des Verfahrens, Erstantragsberatung |
Sie haben weitere Fragen oder stellen erstmalig einen Antrag beim Kulturamt?
Dann wenden Sie sich bitte an: Kristina Scepanski, Tel. 02 51/4 92-41 03, scepanski@stadt-muenster.de
Theater im Pumpenhaus
Das Theater im Pumpenhaus (zuvor von einem Verein in Selbstverwaltung organisiert und von einem festen Ensemble bespielt) wurde 1998 in eine gGmbH umgewandelt. Damit wurde ein Zentrum geschaffen, in dem ständig die Auseinandersetzung um die aktuellen künstlerischen Fragen auf der Höhe des nationalen und internationalen Diskurses stattfindet. Für die lokale Theaterszene ist das Theater im Pumpenhaus ein zentraler Aufführungsort. Die Produktions- und Konzeptionsförderung dient dazu, einen regelmäßigen Produktions- und Aufführungsbetrieb des Theaterhauses Pumpenhaus zu gewährleisten.
Die Aufgaben und Ziele des Pumpenhauses:
- qualifiziertes und deutliches Engagement für die besten Produktionen des freien Theaters aus Münster
- Präsentation von nationalem und internationalem freien Theater in der Stadt Münster
- Kooperation mit Institutionen anderer Kunstsparten, z. B. Kunstakademie, Musikhochschule, Universität
- Entwicklung interdisziplinärer Programme
- Gastgeber für wichtige Künstler und Künstlerinnen aus dem In- und Ausland
- Forum für wissenschaftliche, theaterästhetische und theaterpädagogische Auseinandersetzung
- Adresse für qualifizierte Aus- und Fortbildung von Künstlern und Künstlerinnen
- Erprobung neuer Arbeitsfelder und -strukturen für Künstler und Künstlerinnen


