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Kulturförderung
Förderung des freien Theaters in Münster
Die Theaterförderung in Münster trägt dazu bei, dass Münster eine Adresse für experimentierfreudiges, qualitativ gutes freies Theater ist, für neueste Entwicklungen und für einen lebendigen auch internationalen Austausch von Künstlerinnen und Künstlern unterschiedlichster Sparten.
Über die Produktions- und Konzeptionsförderung
Das Kulturamt lädt die freie Theaterszene Münsters jedes Jahr dazu ein, sich um städtische Fördermittel zu bewerben. In der Regel vor oder zu Beginn der Sommerferien ruft das Kulturamt die freien Theaterproduzentinnen und -produzenten öffentlich dazu auf, ein Konzept ihrer aktuellen Produktionsvorhaben einzureichen.
Grundlage für die Vergabe sind Leitlinien, die speziell für die Förderung in Münster erarbeitet wurden. Der Kulturausschuss hat diese Leitlinien beschlossen. Seit 1999 entscheidet ein Fachgremium anhand dieser Leitlinien über die Vergabe der Zuschüsse an die Gruppen und Produzentinnen/Produzenten der münsterschen Freien Szene. Nach Bewerbungsschluss tritt das Gremium im Herbst zusammen und berät über die Anträge. Zur Zeit steht ein jährliches Förderbudget von 180.000 Euro zur Verfügung. Leitlinien für Produktions- und Konzeptionsförderung (PDF, 119 KB)
Aktuell: Jetzt Förderanträge für 2026 einreichen – Frist: 30. September 2025
Auch im kommenden Jahr beabsichtigt die Stadt Münster, die professionelle freie Theaterszene in Münster bei ihren Produktionsvorhaben zu unterstützen. Bis zum 30. September 2025 können sich Theatergruppen und -labels, die Produktionen im nächsten Jahr vorsehen oder an Konzeptionsförderungen interessiert sind, um Förderung beim Kulturamt bewerben. Darüber hinaus sind auch Wiederaufnahmen und mehrjährig angelegte Arbeitskonzepte mit Projektvorhaben förderfähig. Antragsberechtigt sind freie professionelle Münsteraner Theaterproduzent:innen, die bereits mit mind. drei Produktionen in der Öffentlichkeit präsent waren. Für den Bereich Freies Theater für junges Publikum gibt es ein separates Förderprogramm, das zeitgleich ausgeschrieben ist.
Ihr Antrag sollte Folgendes beinhalten:
- Projektbeschreibung mit einem schlüssigen Inszenierungskonzept und Definition Ihrer Ziele und Absichten
- Nachvollziehbarer und ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Eintrittseinnahmen und Koproduktionsbeiträgen sowie weiteren Drittmittel, Eigenleistungen und Darlegung der jeweiligen Berechnungsgrundlage für größere Posten (insb. Honorare)
- Ihre Kontaktdaten (Postadresse, E-Mail, Telefonnummer) und Kontoverbindung
Bitte prüfen Sie Ihr Projektvorhaben hinsichtlich der Leitlinien für Produktions- und Konzeptionsförderung. Für eine Kooperation mit dem Theater im Pumpenhaus nehmen Sie bitte frühzeitig und vor Antragstellung Kontakt dorthin auf, um mögliche Aufführungstermine und Kooperationsbedingungen abzusprechen.
Reichen Sie Ihren Antrag, zusammengefasst in einem PDF-Dokument (max. 20 MB) per E-Mail an Kristina Scepanski unter scepanski@stadt-muenster.de ein.
Das Kuratorium tagt Anfang November 2025 und spricht Förderempfehlungen an den Kulturausschuss aus, der endgültig über die Vergabe der Gelder entscheidet.
Achtung: Kommunalwahlen im September 2025 – Auswirkungen auf Zeitschiene
Durch die Kommunalwahlen verschiebt sich die übliche Zeitschiene um etwa ein Vierteljahr nach hinten. Der Rat und alle Gremien, auch der Kulturausschuss, setzen sich neu zusammen. Dadurch finden die entscheidenden Sitzungen des Kulturausschusses (für den Beschluss der Förderungen) sowie des Rates (für den allgemeinen Haushaltsbeschluss) nicht, wie üblich, im Dezember 2025 statt, sondern voraussichtlich erst zum Ende des ersten Quartals 2026. Das hat zur Folge, dass erst nach diesem Haushaltsbeschluss die verbindlichen Förderbescheide ausgestellt werden können.
Uns ist bekannt, dass einige Akteur*innen Förderaussagen für weitere Antragstellungen bereits im Winter 2025 benötigen. Ab dem 6. November 2025 können die unverbindlichen Förderempfehlungen des Kuratoriums auf Anfrage mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten jedoch immer nur vorbehaltlich der Bestätigung durch den Kulturausschuss sowie des Haushaltsbeschlusses.
Sie haben weitere Fragen oder stellen erstmalig einen Antrag beim Kulturamt?
Dann wenden Sie sich bitte an: Kristina Scepanski, Tel. 02 51/4 92-41 03, scepanski@stadt-muenster.de
Theater im Pumpenhaus
Das Theater im Pumpenhaus (zuvor von einem Verein in Selbstverwaltung organisiert und von einem festen Ensemble bespielt) wurde 1998 in eine gGmbH umgewandelt. Damit wurde ein Zentrum geschaffen, in dem ständig die Auseinandersetzung um die aktuellen künstlerischen Fragen auf der Höhe des nationalen und internationalen Diskurses stattfindet. Für die lokale Theaterszene ist das Theater im Pumpenhaus ein zentraler Aufführungsort. Die Produktions- und Konzeptionsförderung dient dazu, einen regelmäßigen Produktions- und Aufführungsbetrieb des Theaterhauses Pumpenhaus zu gewährleisten.
Die Aufgaben und Ziele des Pumpenhauses:
- qualifiziertes und deutliches Engagement für die besten Produktionen des freien Theaters aus Münster
- Präsentation von nationalem und internationalem freien Theater in der Stadt Münster
- Kooperation mit Institutionen anderer Kunstsparten, z. B. Kunstakademie, Musikhochschule, Universität
- Entwicklung interdisziplinärer Programme
- Gastgeber für wichtige Künstler und Künstlerinnen aus dem In- und Ausland
- Forum für wissenschaftliche, theaterästhetische und theaterpädagogische Auseinandersetzung
- Adresse für qualifizierte Aus- und Fortbildung von Künstlern und Künstlerinnen
- Erprobung neuer Arbeitsfelder und -strukturen für Künstler und Künstlerinnen