Der am 27. Juni 2012 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 541 für den Bereich zwischen Albersloher Weg, Stadthafen 1, Bundesstraße 51 und Lütkenbecker Weg sollte sowohl die bestehenden Nutzungen sichern als auch die Grundlage für zukunftsfähige Gewerbe- und Büroflächen schaffen. Im Parallelverfahren erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans (42. Änderung).
Die Entwürfe des Teilbereichs I sowie der 42. Änderung des Flächennutzungsplans konnten zwischen dem 19. März und dem 4. Mai 2018 eingesehen werden.
Für den Bereich südlich des Dortmund-Ems-Kanals (D-E-K) wurde mittlerweile vom Rat der Stadt Münster am 26. August 2020 der Bebauungsplan Nr. 618 aufgestellt. Die Fläche des Bebauungsplans Nr. 541 verringert sich dadurch um den Bereich zwischen der B 51 und dem D-E-K.
Für den Bereich südlich des Stadthafens I wurde der Teilbereich A am 26. August 2020 vom Rat der Stadt Münster als Satzung beschlossen. Dieser Bereich trat am 4. September 2020 in Kraft.
Stand der öffentlichen Auslegung vom 19. März bis 4. Mai 2018.
Das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren durchgeführt.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
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