Die Beihilfestelle der Stadt Münster ist zuständig für folgende Personenkreise:
- Beamtinnen und Beamte der Stadt Münster, auch soweit sie sich in einem Sonderurlaub oder einer Elternzeit befinden
- Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.1999 begründet wurde und weiterhin ununterbrochen fortbesteht
- Versorgungsempfänger, auch Witwen und Waisen, soweit sie Versorgungsbezüge von der Stadt Münster erhalten
- Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis beim Land NRW, soweit sie an Grund-, Haupt- oder Förderschulen der Stadt Münster tätig sind
Aktuelle und wichtige Informationen
Aktuelles aus dem Beihilferecht - 1/2024 (pdf, 22 KB)
Aktuelles aus dem Beihilferecht – 2/2022 (pdf, 20 KB)
Aktuelles aus dem Beihilferecht – 1/2022 (pdf, 125 KB)
Aktuelles aus dem Beihilferecht – 1/2020 (pdf, 39 KB)
Aktuelles aus dem Beihilferecht – 1/2019 (pdf, 21 KB)
Beihilfeverordnung Tarifbeschäftigte
Gebührenverzeichnis NRW für Heilpraktikerleistungen
Hebammen-Vergütungsverzeichnis (pdf, 220 KB), Quelle: www.kvw-muenster.de
Leistungsverzeichnis Heilbehandlung, Anlage 5 zur BVO von bezreg-detmold.nrw.de
Verzeichnis genehmigungspflichtiger Aufwendungen (pdf, 19 KB)
BeihilfeNRWplus
Seit November 2018 erfolgt die Bearbeitung Ihrer Beihilfeangelegenheiten über das Abrechnungsprogramm BeihilfeNRWplus.
Die in der Zentralen Scanstelle Detmold eingehenden Anträge und Schriftstücke werden zunächst eingescannt. Alle relevanten Daten werden von den Rechnungsbelegen ausgelesen und in digitalen Arbeitskörben der Beihilfestelle Münster zur Prüfung und Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Von hier erhalten Sie Ihren Beihilfebescheid. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Beihilfestelle der Stadt Münster gerne zur Verfügung.
Die Bearbeitungsdauer Ihrer Beihilfeangelegenheiten kann verkürzt werden, wenn Sie die Anträge bzw. den Schriftverkehr direkt an die Zentrale Scanstelle in Detmold schicken. Alle Poststücke, die über die interne Dienstpost an die Adresse „Zentrale Scanstelle“ geschickt werden, landen zunächst in der Beihilfestelle und werden mit einen Versandintervall von ca. 14 Tagen als Sammelpost zur Scanstelle geschickt und dann erst eingescannt.
Mit dem neuen Programm wurde zeitgleich die BeihilfeNRW-App für Münster freigeschaltet. Inzwischen nutzen über 50 Prozent aller Beihilfeberechtigten die BeihilfeNRW-App.
Postanschrift für Ihre Beihilfeangelegenheiten:
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Infoschreiben zum neuen Beihilfeverfahren (pdf, 153 KB)
Hinweise zum Antragsverfahren BeihilfeNRWplus (pdf, 256 KB)
Infoblatt zur Reduzierung der Bearbeitungsdauer (pdf, 242 KB)
Formulare
Sofern Sie die Dokumente jeweils auf Ihrem Rechner abspeichern, können Sie die einzelnen Felder befüllen, ausdrucken und anschließend das Formular wieder zurücksetzen.
Antragsformulare
Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe
Antrag auf Zahlung einer Beihilfe (Langantrag) (pdf, 924 KB)
Weitere Formulare
Allgemeines Anschreiben an die Scanstelle
Bescheinigung über apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Erklärung der Reha-Einrichtung
Vollmacht zur Regelung von Beihilfeangelegenheiten
Einkommenserklärung bei stationärer Pflege wegen Berechnung des Eingenanteils (pdf, 45 KB)
Nutzung der BeihilfeNRW-App
Mit der BeihilfeNRW-App bietet das Finanzministerium NRW den Beihilfeberechtigten des Landes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Belege digital über ihr Smartphone oder ihr Tablet bei der Zentralen Scanstelle in Detmold einzureichen.
Der IT-Dienstleister des Landes, IT.NRW, kooperiert dabei mit der IBM Deutschland GmbH und der Zentralen Scanstelle Detmold. Die App entspricht technologisch den auch von vielen privaten Krankenkassen genutzten Systemen.
Die Nutzung der App ist kostenlos.
Informationen zur Installation und Registrierung (pdf, 126 KB)
Informationen und Hinweise zur Nutzung der App (pdf, 121 KB)
IT.NRW weist auch ausdrücklich darauf hin, dass Adressenänderungen unbedingt bei der Beihilfestelle der Stadt Münster mitzuteilen sind. Dort erfolgt eine Anpassung im Stammdatensatz, ansonsten kann es zu Problemen bei der Registrierung kommen.