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Kulturförderung
Allgemeine Projektförderung
Was kann gefördert werden?
Das Kulturamt gewährt Projektförderungen für kulturelle Initiativen freier, nicht-kommerzieller Träger in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film/Medien, Transkultur, Heimatpflege und Spartenübergreifendes. Darüber hinaus hat das Kulturamt in enger Abstimmung mit Vertreter:innen der Freien Szene in der Initiative moNOkultur e.V. drei weitere Förderprogramme entwickelt, die den Schwerpunkt legen auf Präsentation und Wiederaufnahme, Nachwuchs und Neue Formate sowie Entwicklungs- bzw. Strukturförderung. Die Förderentscheidungen trifft ein internes Gremium im Kulturamt.
Grundsätzliches Ziel der Förderungen ist, künstlerisch qualifizierte Projekte zu ermöglichen, die ein vielfältiges kulturelles Spektrum abdecken und künstlerische Qualität versprechen.
Antragsberechtigt sind freie Münsteraner Kulturträger und Kunst- und Kulturschaffende, die Projekte in Münster umsetzen möchten.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Produkte wie z. B. Ausstellungskataloge, Publikationen oder Tonträger sowie rein studentische Projekte als Bestandteil des Studiums.
Weitere Informationen zu den Zielen und Kriterien der Allgemeinen Projektförderung finden Sie weiter unten im PDF.
Die Präsentationsförderung unterstützt speziell Wiederaufnahmen und generell öffentliche Präsentationen von bereits bestehenden Produktionen freier Kulturschaffenden und Kulturinitiativen aus Münster. Hierfür gelten neben den oben genannten Hinweisen auch die spezifischen Ziele und Kriterien für die Präsentationsförderung freier Kulturprojekte (s. PDF).
Für die Jahre 2025–2027 können zusätzliche Fördermittel für Projekte im Bereich der Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt werden. Hier werden insbesondere jene kulturellen Projekte gefördert, die Begegnung, Teilhabe und Gemeinschaft ermöglichen und den Aufbau langfristiger Beziehungen, Kooperationen und Kulturgemeinschaften begünstigen.
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Anliegen förderfähig ist, haben Fragen oder stellen erstmalig einen Antrag beim Kulturamt der Stadt Münster? Dann senden Sie gern Ihre Anfrage oder Wunsch nach einer Beratung an: kulturfoerderung@stadt-muenster.de
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Im Falle einer Förderung erhalten Sie einen Förderbescheid, der die detaillierten Förderbedingungen enthält. Bei größeren Abweichungen vom eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan sowie von der inhaltlichen Projektskizze im Verlauf des Projekts, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Sie sind verpflichtet, ca. sechs Wochen nach Projektende eine Abrechnung (Verwendungsnachweis) einzureichen. Diese besteht aus einem inhaltlichen Sachbericht zum Verlauf des Projekts sowie einer Aufstellung aller tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen gemäß Ihrem eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan. Perspektivisch werden wir Ihnen auch ein Muster für die Abrechnungsunterlagen zur Verfügung stellen können.


