Seiteninhalt
Stadträume gestalten
Wolbeck soll grüner werden: Fassaden- und Mauerbegrünung im historischen Zentrum
begruenung_blauregen.jpg begruenung_efeu.jpgDie Bürgerinnen und Bürger von Wolbeck haben es immer wieder gefordert: Das Zentrum von Wolbeck muss attraktiver werden! Und dazu zählt auch mehr Grün im Straßenraum, an Hauswänden und an Mauern.
Das Land NRW und der Bund haben jetzt Fördergelder für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die im historischen Wigbold in Wolbeck wohnen und ihr Haus oder ihre Mauer verschönern wollen, bereitgestellt.
Denn Pflanzen an Gebäuden und Mauern sind nicht nur schön anzusehen, sondern sind auch ökologisch sinnvoll, verbessern das Stadtklima, und schützen die Fassade vor Witterungseinflüssen.
Das Stadtplanungsamt appelliert an die Bürgerschaft im Wigbold, sich an diesem Projekt zu beteiligen, damit der historische Stadtkern von Wolbeck attraktiver wird und die vielen Vorteile von mehr Grün in der Stadt genutzt werden können.
Unterstützung bietet auch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz.
Die Fördermittel dieser Begrünungsmaßnahme sind begrenzt, ein Eigenanteil der Bürgerinnen und Bürger ist Voraussetzung.
Ansprechpartnerinnen:
Frauke Popken, Tel. 02 51/4 92-61 82 (Stadtplanungsamt)
Ute Oldenbüttel, Tel. 02 51/4 92-67 21 (Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr
- Antragsformular (PDF; 79 KB)
- Plan mit Geltungsbereich (PDF; 1,25 MB)
-
Informationen und Tipps zur Fassadenbegrünung
(PDF; 782 KB)
zusammengestellt vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Fördergrundsätze für die Fassaden- und Mauerbegrünung
Gefördert werden Maßnahmen zur Fassaden- und Mauerbegrünung in privatem Eigentum im historischen Wigbold (Geltungsbereich gemäß der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Wigbold Wolbeck).
Zielsetzung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung ist der Schutz und die Erhaltung des Orts- und Straßenbildes des innerhalb der ehemaligen Wallgräben gelegenen Wigbold Wolbeck mit seinen historischen städtebaulichen Strukturen. Der städtebauliche Grundriss des Wigbold ist seit dem 13. Jahrhundert fast unverändert überliefert und gehört zu den ausgeprägten Zeugnissen mittelalterlichen Städtebaus. Auch die Grundstücks- und Baustruktur hat gegenüber dem Urkataster keine wesentlichen Änderungen erfahren.
Langfristig sollen für das Ortsbild negative Entwicklungen geheilt werden, die in der Vergangenheit zu Beeinträchtigungen geführt haben. Dazu zählen insbesondere Baulücken, freiliegende Brandgiebel und untypische Grundstückseinfriedungen. Die förderfähigen Begrünungsmaßnahmen können diese Beeinträchtigungen abmildern und das Ortsbild im historischen Wigbold aufwerten.
Zweck der Förderung:
- Die Förderung von Fassadenbegrünung und Begrünung von Mauern (Einfriedigungen) soll zur Eigeninitiative der Bewohnerinnen und Bewohner anregen, ihr Wohnumfeld durch Begrünung aufzuwerten, indem das Stadtteilklima verbessert, die Artenvielfalt gesteigert, der öffentliche Straßenraum attraktiver gestaltet und das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem Wohnumfeld erhöht werden.
Die Umsetzung der Förderungen ist dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster übertragen. - Die Begrünungen sind auf Dauer anzulegen und sollen im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens 10 Jahre bestehen bleiben.
- Die Fördergrundsätze sind ab sofort mit Veröffentlichung vom 10.9.2014 in Kraft getreten.
- Begrünungen werden nur dann gefördert, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Es besteht für Antragsteller/innen kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Fördergegenstand:
- Gefördert werden private Fassaden- und Mauerbegrünungen im unten dargestellten Geltungsbereich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Wigbold Wolbeck.
- Die zu begrünende Fassade bzw. Mauer muss vom öffentlichen Raum wahrnehmbar sein.
- Förderfähig sind bei den Begrünungen die Materialkosten (Pflanzen, Boden Rankhilfen) und die Umsetzung durch einen Fachbetrieb.
Eine fachliche Beratung zur Umsetzung der Fassaden- bzw. der Mauerbegrünung ist bis zu einem Viertel der Gesamtkosten förderfähig. - Die Fassaden- oder Mauerbegrünung muss zum Standort passen und den Stadtraum prägen. Es müssen mehrjährige, standorttypische Pflanzen gewählt werden.
- Es wird empfohlen, die Maßnahmen zur Fassaden- und Mauerbegrünung im Geltungsbereich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Wigbold Wolbeck vor der Antragsstellung mit der Städtischen Denkmalbehörde abzustimmen. Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten bedürfen der denkmalpflegerischen Erlaubnis.
- Für Maßnahmen, bei denen die Begrünung im öffentlichen Straßenraum gepflanzt wird, ist eine Aufbruchgenehmigung des Bodens durch das Tiefbauamt und das Ordnungsamt der Stadt Münster erforderlich. Der Aufbruch des Bodens im öffentlichen Raum muss in Absprache mit dem zuständigen Straßenmeister des Tiefbauamtes von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
- Die anschließenden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen müssen von den Antragsteller/innen gewährleistet werden, sind aber nicht förderfähig. Der in Anspruch genommene öffentliche Grund muss 10 Jahre gepflegt werden.
- Für die Beratung, die Begrünung, deren technische Durchführung sowie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Schäden oder Folgekosten wird von der Stadt Münster oder dem Fördergeber keine Haftung übernommen. Bei Beschädigung oder Eingehen der Pflanzen muss innerhalb des festgelegten Zeitraums von 10 Jahren für adäquaten Ersatz gesorgt werden.
Antragsberechtigt sind Grund- und Gebäudeeigentümer/innen. Mieter/Mieterinnen müssen den Antrag über den Eigentümer/die Eigentümerin oder eine/n Vertretungsbevollmächtigte/n (z.B. Hausverwalter/in) stellen. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen eine Einverständniserklärung der Gemeinschaft vorweisen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung (Förderschlüssel):
Gefördert werden bei Fassaden- oder Mauerbegrünungen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Pro Grundstück beträgt die Fördersumme maximal 500 €.
Bei Begrünungen an mehrschichtigen Außenwandkonstruktionen (Wärmedämmverbundsysteme, vorgehängte Fassaden u. ä.), die mit Kletterhilfen versehen und von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, beträgt die maximale Fördersumme 1000 €.
Die Förderung schließt eine fachliche Beratung ein.
Für Begrünungsmaßnahmen, die vor dem Ablauf von 10 Jahren zurückgebaut werden, muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.


